Sie sind Arbeitnehmer und wollen 2021 noch Steuern sparen? Kein Problem. Ergreifen Sie noch vor Jahresende diese Maßnahmen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.2021 entrichtet werden, damit sie 2021 von der Steuer abgesetzt...Mehr erfahren
Das Jahr 2021 endet in absehbarer Zeit. Wir haben für Sie eine Auflistung erstellt, wie Sie den Jahreswechsel als Arbeitgeber optimal nutzen, um Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer Diese Maßnahmen gelten pro Dienstnehmer p.a.: Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €;Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €;Klimaticket: Seit 1.7.2021...Mehr erfahren
Der näher rückende Jahreswechsel sollte auch dieses Mal zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Die angekündigte ökosoziale Steuerreform spielt dabei bei einzelnen Punkten eine gewisse Rolle, die meisten Maßnahmen sind aber unabhängig davon wirksam. Auch...Mehr erfahren
Stand: 08.10.2021 Die Bundesregierung hat Anfang Oktober in einer Pressekonferenz die Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022 bekanntgegeben. Die für die Personalverrechnung interessanten Änderungen werden voraussichtlich unterjährig eingeführt werden: Steuertarifsenkung (Teil 1) ab 1. Juli 2022: Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe von 35 % auf 30 % (Steuerersparnis bis zu € 54,17 monatlich).Steuertarifsenkung (Teil 2) ab 1....Mehr erfahren
Initiative „Niemals-Ohne!“ Mit der Initiative „Niemals-Ohne!“ hat die KSW (Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) bereits 2013 eine spezielle Aktion für UnternehmensgründerInnen ins Leben gerufen: neben der Website www.niemals-ohne.at mit allen wichtigen Informationen, Tipps und vielem mehr konnte bisher jede/r GründerIn über dieses Portal auch einen Gutschein über 200 Euro für den ersten Jahresabschluss bestellen. So...Mehr erfahren
Stand: 09.09.2021. Mit staatlichen Corona-Hilfspaketen konnten die heimischen Betriebe in der Krise wirksam unterstützt werden. Jetzt stehen die Zeichen auf konjunkturelle Erholung, der Fokus liegt auf einer sinnvollen Adaptierung der Unterstützungsinstrumente. Hier erfahren Sie mehr! Update zu den Corona-Hilfen Hier finden Sie die aktuellen Regelungen im Überblick: 1. Ausfallsbonus II Verlängerung: 3 Monate (Juli – September)Wegfall...Mehr erfahren
Wie jedes Jahr gilt es wichtige Steuertermine und Fristen zum 30. September 2021 bzw. ab 1. Oktober 2021 zu beachten. Das betrifft unter anderem Herabsetzungsanträge und die Anspruchszinsen. Wobei es hier dieses Jahr eine COVID-19-bedingte Sonderregelung gibt. Wir haben für Sie einen Überblick erstellt. Herabsetzungsanträge Bis spätestens 30. September 2021 können (wie im Gesetz vorgesehen)...Mehr erfahren
Bei Veräußerung bzw. Aufgabe eines Betriebes stehen dem Unternehmer verschiedene steuerliche Begünstigungen zur Verfügung. Die Besteuerung des Veräußerungsgewinnes mit dem sog. „Hälftesteuersatz“ stellt eine dieser Begünstigungen dar. Erfahren Sie mehr! Wann gilt der Hälftesteuersatz? Die sogenannte Halbsatzbegünstigung („Hälftesteuersatz“) greift nur bei der Veräußerung oder Aufgabe des gesamten Betriebes, nicht aber bei der Veräußerung oder Aufgabe...Mehr erfahren
Stand: 14.06.2021. Durch die Neuerungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinien werden ab 01.07.2021 die bestehenden Regularien in Bezug auf den Versandhandel modernisiert. Bisher waren länderspezifische Lieferschwellen zu beachten, die nunmehr auf EU-Ebene vereinheitlicht werden. Welche Änderungen es gibt und wie sich diese auf Ihr Unternehmen auswirken, finden Sie hier. Überblick: Änderungen beim Versandhandel Ab 1. Juli 2021 gibt es im...Mehr erfahren
Stand: 07.06.2021. Zur Begleichung der COVID-19-bedingten Rückstände gibt es ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell für die Finanzverwaltung und die ÖGK. Achtung: Um die Zahlungserleichterungen zu erhalten, müssen die Ratenzahlungen bis spätestens 30. Juni beantragt werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen! Überblick: COVID-19 Ratenzahlungen Mit 1. Juli 2021 werden die Abgabenrückstände beim Finanzamt und die Beitragsrückstände bei...Mehr erfahren