Zur Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten 2024, beachten Sie bitte unten angeführte steuerliche Sachverhalte, die noch vor dem 31.12.2024 berücksichtigt werden müssten: Gewinnfreibetrag Im Veranlagungsjahr 2024 hat jede natürliche Person als EinzelunternehmerIn und als GesellschafterIn von Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG) die Möglichkeit max. 46.400 € pro Jahr, steuerfrei zu lassen. Bis zu einer Bemessungsgrundlage...Mehr erfahren
Steuerlich gibt es vor Jahresende einige Punkte für alle Steuerpflichtigen zu beachten: Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind...Mehr erfahren
Arbeitgeber:innen & Arbeitnehmer:innen sollten die folgenden Aspekte vor Jahresende beachten: Lohnsteuer- und Beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (Pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Klimaticket: Seit 1.7.2022 ist die gänzliche oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich. Dazu zählt auch das Klimaticket; Freiwillige soziale...Mehr erfahren
In durchaus turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden,...Mehr erfahren
Zuletzt in der KI 07/24 haben wir über die steuerlichen Erleichterungen bei der im Juni 2024 ergangenen Hochwasserkatastrophe in Österreich berichtet. Im Zuge der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat das BMF seine Information in wenigen folgenden Punkten ergänzt. Die anderen Maßnahmen gelten weiterhin unverändert und sollen eine Hilfestellung für betroffene Unternehmen bieten. Gleiches gilt für bewährte Maßnahmen...Mehr erfahren
Auch dieses Jahr werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen resultierend aus der Veranlagung der Steuererklärungen 2023 festgeschrieben. Um bei einer zu erwartenden Steuernachzahlung an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die Festsetzung von Anspruchszinsen zu vermeiden, kann bis zum 30. September 2024 eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung entrichtet werden. Für eine korrekte Zuordnung der Zahlung durch das...Mehr erfahren
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wesentliche Bestandteile eines Antrags sind die schlüssige Begründung der gewünschten Herabsetzung...Mehr erfahren
Laut Beschluss der Bundesregierung sind ab dem 01.01.2025 folgende steuerliche Maßnahmen geplant, die sich auf die Lohn- und Gehaltsverrechnung auswirken: Die Grenzbeträge für die Einkommensteuerstufen werden um rund 3,84 % valorisiert, um die kalte Progression teilweise auszugleichen. Die oberste Stufe ist davon ausgenommen. Da der Lohnsteuertarif vom Einkommensteuertarif abgeleitet wird, werden auch die Lohnstufenbeträge in...Mehr erfahren
Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen. Im Zentrum der Entscheidung stand die sogenannte „Luxustangente“, eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für PKWs. Bei der Anschaffung von PKWs, welche nicht steuerlich begünstigt sind (Stichwort: „Fiskal LKW“) gilt als steuerliche Anschaffungsobergrenze im Allgemeinen ein...Mehr erfahren
Die Unwetter der letzten Tage haben dramatische Folgen – auch finanziell. Betroffene können jedoch durch das steuerliche Absetzen von notwendigen Mehrausgaben den Schaden mindern. Belastungen durch Hochwasser, Vermurungen oder Sturmschäden können sowohl durch Privatpersonen, als auch durch Betriebe steuerlich abgesetzt werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Aufwendungen nach Katastrophenschäden im...Mehr erfahren