Vorjahreszahlungen rechtzeitig melden Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei...Mehr erfahren
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche...Mehr erfahren
Ab 01.01.2023 kommt es zu einer kleinen, aber möglicherweise für viele Unternehmer interessanten Neuerung bei Dreiecksgeschäften. Ein Dreiecksgeschäft ist eine spezielle Form des Reihengeschäfts,bei dem drei Unternehmer mit UID-Nummern aus drei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten Geschäfte über die Lieferung von Waren abschließen. Ein Beispiel für ein Dreiecksgeschäft wäre der folgende Fall: Der österreichische Unternehmer Ö bestellt bei...Mehr erfahren
Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz (DPMG, DAC 7) wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 ins österreichische Recht übernommen und hat zum Ziel, die Informationslage der Finanzverwaltung zu verbessern. Weltweit wie auch in Österreich werden immer mehr Umsätze über (Online)Plattformen generiert, wobei eine ordnungsgemäße Versteuerung, egal ob durch Unternehmen oder Privatperson, nicht immer sichergestellt ist. Hier soll das neue...Mehr erfahren
Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs typischerweise Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten selbstverständlich nicht nur für „Ferialjobs“,...Mehr erfahren
Sie sind Arbeitnehmer und wollen 2021 noch Steuern sparen? Kein Problem. Ergreifen Sie noch vor Jahresende diese Maßnahmen. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.2021 entrichtet werden, damit sie 2021 von der Steuer abgesetzt...Mehr erfahren
Stand: 14.06.2021. Durch die Neuerungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinien werden ab 01.07.2021 die bestehenden Regularien in Bezug auf den Versandhandel modernisiert. Bisher waren länderspezifische Lieferschwellen zu beachten, die nunmehr auf EU-Ebene vereinheitlicht werden. Welche Änderungen es gibt und wie sich diese auf Ihr Unternehmen auswirken, finden Sie hier. Überblick: Änderungen beim Versandhandel Ab 1. Juli 2021 gibt es im...Mehr erfahren
Als Maßnahme zur Gewährleistung der Aktualität der Daten im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) sind auch im Jahr 2021 wieder alle meldepflichtigen Rechtsträger gemäß § 5 Abs 1 WiEReG verpflichtet, eine erneute Meldung an das Register abzugeben (Bestätigungsmeldung). Diese jährlichen Meldungen werden aufgrund der zeitlichen Vorgaben des § 5 Abs 1 WiEReG bei den meisten Rechtsträgern...Mehr erfahren
Bei der Vielzahl an verschiedenen Förderungen zur Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie stellt sich auch die Frage, wie die einzelnen Förderungen steuerlich zu behandeln sind. Wir haben für Sie in diesem Beitrag eine Übersicht erstellt. Corona-Förderung: Ausgangspunkt Nicht jede Förderung ist für sich automatisch steuerfrei, selbst wenn dadurch die maximale Wirkung für...Mehr erfahren
Achtung! Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Ansonsten kann es zu Finanzordnungswidrigkeit kommen. Welche Meldungen das genau sind, erfahren Sie hier. 1.Zahlungen an natürliche Personen Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender,...Mehr erfahren