Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden: Für die Onlineantragstellung wird eine Handysignatur bzw. ID Austria benötigt. Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das...Mehr erfahren
Das Ende Mai 2023 von BMF und BMJ präsentierte „Start-up-Paket“ hat zum Ziel, unternehmerische Innovation und Risikobereitschaft durch flexiblere Rahmenbedingungen im Gesellschafts- und im Steuerrecht zu fördern. Aktuell liegt es als Ministerialentwurf vor und beinhaltet insbesondere das Konzept der flexiblen Kapitalgesellschaft, die Senkung des Mindeststammkapitals einer GmbH und die Möglichkeit zur Start-up-Mitarbeiterbeteiligung. Die „flexible Kapitalgesellschaft“...Mehr erfahren
Der modernisierte Investitionsfreibetrag (IFB – siehe dazu auch KI 04/23) sieht einen erhöhten IFB i.H.v. 15 % für die Anschaffung bzw. Herstellung von klimafreundlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens vor – nämlich dann, wenn die Investition aus dem Bereich Ökologisierung stammt. Ende Mai 2023 ist schließlich die finale Fassung der Öko-IFB-Verordnung veröffentlicht worden, welche Details zu...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000...Mehr erfahren
Geplanter Start ab Mitte Mai 2023 Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. In Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz wird eine Pauschalförderung in der Höhe von € 110,- bis € 2.475,- gewährt. Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG). Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitestgehend...Mehr erfahren
Voranmeldung ab 29.03.2023 Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich. Es gilt Folgendes zu beachten: Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die...Mehr erfahren
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Energieintensive Unternehmen können sich bereits ab Ende März voranmelden. Weitere Details: Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben...Mehr erfahren
Von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 wird es den Energiekostenzuschuss 2 geben – das hat die Bundesregierung am 22. Dezember 2022 beschlossen. Zudem wurde der Förderzeitraum des Energiekostenzuschuss 1 bis Ende 2022 verlängert. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden. Diesmal gibt es 5 Förderstufen....Mehr erfahren
Am 22.12.2022 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, dass der Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen und Betriebe auch im Dezember 2022 gewährt wird. Für das 4. Quartal ist eine eigene Voranmeldung im AWS Fördermanager notwendig. Hinzu kommt in diesem Quartal die Förderung von Dampf in der ersten Stufe. Weiters wird es vom 16. bis 20.01.2023 noch einmal eine...Mehr erfahren
Die sogenannte Strompreisbremse im Kampf gegen hohe Energiepreise beinhaltet eine befristete Stützung der Stromkosten für Haushalte (Privatpersonen) von bis zu 2.900 kWh pro Jahr sowie einen 75 %-igen Netzkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte. Der Stromkostenzuschuss bis zu 2.900 kWh Strom wird vom Bund gestützt. Durch die Laufzeit der Maßnahme von 578 Tagen werden insgesamt fast 4.600...Mehr erfahren