Sie wollen Ihr Geschäft rund um die Uhr öffnen und Kunden einen Einkauf Ihrer Produkte per Mausklick bieten? Ein Onlineshop macht’s möglich! Ergreifen Sie die Initiative. Beauftragen Sie noch heute unsere unkomplizierte und rasche Erstellung Ihres Webshops. Wiener Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, eine Förderung mit einer Förderquote bis zu 75% zu beantragen. Gemeinsam mit...Mehr erfahren
Ein Einkauf im österreichischen Onlinehandel ist aufgrund der aktuellen Situation für zahlreiche heimische Unternehmen wichtiger denn je. Wir haben für Sie eine Liste mit den wichtigsten, regionalen Plattformen, Initiativen und Angeboten erstellt. Online-Marktplatz Egal, ob Sie bereits einen eigenen Online-Shop haben oder nicht, melden Sie sich auf diesen Plattformen an, um Ihre Produkte anzubieten (für...Mehr erfahren
Sie haben noch keinen Webshop bzw. bieten Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen noch nicht online auf Ihrer Homepage zum Verkauf an? Dann ändern wir das gemeinsam. Wir haben eine schnelle und kostengünstige Lösung, mit der Sie rasch Ihre Umsätze steigern können: RKP-Webshop „light“. Unser Angebot Neben unserem Standard RKP-Webshop (alle Informationen finden Sie hier), haben wir...Mehr erfahren
Stand: 23.03.2020. Die Coronakrise stellt für viele Handelsbetriebe eine existenzbedrohende Situation da. Wenn Sie aktuell unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben Waren, Dienstleistungen oder Essen anbieten und zustellen können, dafür aber noch keine geeignete Kommunikationsplattform gefunden haben, haben wir für Sie eine passende Lösung: die Initiative #SteirischEinkaufen der WKO Steiermark. Die Initiative Ziel der Initiative der...Mehr erfahren
Im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2020 wurde auch das Digitalsteuergesetz 2020 beschlossen, das mit 1. Jänner 2020 in Österreich in Kraft getreten ist. Welche Unternehmen davon betroffen sind und weitere relevante Informationen zum Gesetz können Sie hier nachlesen. Hintergrund zum Gesetz Zielsetzung dabei ist es, Onlinewerbung, welche sich an inländische Nutzer richtet, unter bestimmten Voraussetzungen zu...Mehr erfahren
Für bestimmte Zahlungen wurde ab dem Jahr 2017 ein verpflichtender automatischer Datenaustausch eingeführt. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Ausgaben in der Steuererklärung nur mehr auf Grund einer Meldung der zuständigen Organisation, z. Bsp. Kirchenbeitragsstelle, erfolgt und nicht mehr auf Grund eines Eintrages in der Steuererklärung. Solche Zahlungen sind zB. Kirchenbeiträge und Spenden. Wenn Sie...Mehr erfahren