Vorjahreszahlungen rechtzeitig melden Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei...Mehr erfahren
Ab 01.01.2023 kommt es zu einer kleinen, aber möglicherweise für viele Unternehmer interessanten Neuerung bei Dreiecksgeschäften. Ein Dreiecksgeschäft ist eine spezielle Form des Reihengeschäfts,bei dem drei Unternehmer mit UID-Nummern aus drei unterschiedlichen Mitgliedsstaaten Geschäfte über die Lieferung von Waren abschließen. Ein Beispiel für ein Dreiecksgeschäft wäre der folgende Fall: Der österreichische Unternehmer Ö bestellt bei...Mehr erfahren
Stand: 10.03.2022 Erschütternd sind die täglichen Nachrichten, die uns aus der Ukraine und Russland ereilen. Zahlreiche Betriebe in ganz Österreich unterstützen bereits mit Spenden und Sachgütern oder beim Transport von Waren in die Krisenregionen bzw. zu den flüchtenden Menschen aus der Ukraine. Auch das Unternehmen DieTex GmbH & Co KG mit Unterstützung der RKP IT-Solutions...Mehr erfahren
Das AMS ist ein wichtiger Partner für Betriebe bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs und bietet zahlreiche kostenlose Unterstützungen bei der Besetzung offener Stellen – von der Standardvermittlung (auf Wunsch mit Vorauswahl) über Jobbörsen bis hin zur Europaweiten Personalsuche (EURES). Hier finden Sie alle Details. AMS Personalvermittlung „alle jobs“Das neue Stellenportal des AMS umfasst derzeit mehr...Mehr erfahren
Die Incoterms bezeichnen internationale Klauseln, welche insbesondere für die Exportwirtschaft von großer Bedeutung sind. Erstmals 1936 veröffentlicht kommt es regelmäßig zu Anpassungen und Änderungen – so auch im Jahr 2020 (davor zuletzt im Jahr 2010). Erfahren Sie mehr! Wozu gibt es Incoterms? Die Stärke der Incoterms liegt darin, dass sie Handelspartnern aus unterschiedlichen Ländern und...Mehr erfahren
Achtung! Bis spätestens Ende Februar 2021 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2020 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Ansonsten kann es zu Finanzordnungswidrigkeit kommen. Welche Meldungen das genau sind, erfahren Sie hier. 1.Zahlungen an natürliche Personen Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender,...Mehr erfahren
Stand: 14.01.2021. Die Novelle der COVID-19-Einreiseverordnung wurde kundgemacht. Die Änderungen treten am Freitag, 15.01.2021, in Kraft. Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen (wie z.B. Test- und/oder Quarantäneerfordernis) wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Auch für Geschäftsreisende! Bei Einreise: Online Registrierung erforderlich Hinweis: Die bisherigen Bestimmungen der COVID-19-Einreiseverordnung bleiben unverändert. 1. Wer muss sich registrieren?Alle Personen (auch Geschäftsreisende) müssen sich grundsätzlich ab...Mehr erfahren
Lockdown, Ausgehverbote, geschlossene Geschäfte – die jüngste Krise hat gezeigt, dass neue Vertriebsstrukturen notwendig sind, um als Unternehmen in turbulenten Zeiten überleben zu können. Zwei Schlagworte dieser Zeit: Webshop und Onlineversandhandel. Welche Änderungen ab 2021 dafür geplant sind und wie Ihr Webshop davon betroffen ist, erfahren Sie hier! Webshop: Derzeitige Rechtslage Bei dem Betrieb eines...Mehr erfahren
Stand: 09.07.2020. Nach den bisherigen Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie steht die Zeit des Urlaubs an. In diesem Zusammenhang treten sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber viele Verunsicherungen auf. Wir klären diese und geben Ihnen aktuelle Informationen zu Urlaub und Arbeitsrecht. Unsere Zusatzleistung: praktische Verhaltenstipps! Allgemeiner Hinweis Bitte beachten Sie, dass sich Reisewarnungen und Sicherheitsstufen derzeit rasch...Mehr erfahren
Stand: 15.06.2020. Damit das Gesellschaftsleben und die Wirtschaft nach den Corona-Schutzwochen wieder bestens hochfahren, gibt es weitere Lockerungen für Gastronomie, Beherbergung und Freizeitangebote. Welche Maßnahmen ab 15. Juni und den Folgetagen/-wochen gelten, erfahren Sie hier im Überblick. Ab 15. Juni Lockerungen für Tourismus- und Freizeitbetriebe Gastronomische Betriebe können ihre Geschäftslokale für Gäste zwischen 06.00 und 01.00 Uhr früh...Mehr erfahren