Voranmeldung ab 29.03.2023 Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich. Es gilt Folgendes zu beachten: Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die...Mehr erfahren
Aktuell sind gefälschte SMS- und WhatsApp-Nachrichten vom Absender „FINANZAMT“ im Umlauf, in denen Empfänger:innen aufgefordert werden, angeblich offene Forderungen sofort zu bezahlen, um ein Pfändungsverfahren zu vermeiden. Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche! Öffnen Sie keinesfalls den mitgeschickten Zahlungslink und löschen Sie die Nachricht. Beachten Sie, dass Bürger:innen vom BMF niemals per E-Mail,...Mehr erfahren
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das 4. Quartal Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Energieintensive Unternehmen können sich bereits ab Ende März voranmelden. Weitere Details: Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben...Mehr erfahren
Mit dem zunehmenden Interesse an Elektrofahrzeugen stellt sich für viele potenzielle Käufer die Frage, wie E-Autos steuerlich zu behandeln sind. Steuerliche Begünstigungen In Österreich gibt es einige steuerliche Begünstigungen, die den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität fördern sollen. Schon beim Kauf eines E-Autos ergeben sich insbesondere folgende steuerliche Vorteile: NoVA: Elektroautos sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA)...Mehr erfahren
Wenn der Arbeitnehmer zumindest an 11 Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt, steht ein monatliches Pendlerpauschale wie folgt zu (je nach Wegstrecke und wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden). Erhöhtes Pendlerpauschale Für die Monate Mai 2022 bis Juni 2023 steht befristet ein erhöhtes Pendlerpauschale zu (s. Übersicht Pendlerpauschale). Für die Geltendmachung der...Mehr erfahren
In der heutigen digitalisierten Welt ist eine professionelle Business-Software unverzichtbar, um Routinearbeiten zu automatisieren und wichtige Informationen für eine erfolgreiche Unternehmensführung rasch auszuwerten. Insbesondere im Bauhandwerk ist es wichtig, eine geeignete Softwarelösung zu finden, die für das Büro, den Einkauf und die Baustelle geeignet ist. Modulare KWP-Software für das Bauhandwerk Die KWP-Software bietet eine modulare,...Mehr erfahren
Mit Beginn des Jahres 2023 ist der Körperschaftssteuersatz von 25 % auf 24 % abgesenkt worden und eine weitere Absenkung erfolgt mit dem Jahr 2024 von 24 % auf 23 %. Neben niedrigerer Steuerbelastung auf Ebene der Körperschaft ergeben sich durch die Absenkung weitere Änderungen, welche nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Betroffen von der Senkung des...Mehr erfahren
Die Pauschalierung für Kleinunternehmer in der Einkommensteuer hat steuerliche Entlastungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, da unter bestimmten Voraussetzungen pauschal Betriebsausgaben i.H.v. 45 % der Betriebseinnahmen bzw. von 20 % bei Dienstleistungsbetrieben steuerlich in Abzug gebracht werden können. Neben dem Grundfreibetrag von (mittlerweile) 15 % können zusätzlich noch Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-...Mehr erfahren
Vorjahreszahlungen rechtzeitig melden Bis spätestens Ende Februar 2023 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2022 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses, wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat, Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender, Versicherungsvertreter usw. tätig waren. Eine solche Meldung gem. § 109a EStG – analog zu einem Lohnzettel bei...Mehr erfahren
Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden: Anhebung der Jahresumsatzgrenze für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung auf 600.000 €. Anhebung der Einheitswert-Grenze des Betriebes für die Anwendung der Teilpauschalierung auf 165.000 €. Anhebung der Einnahmengrenze für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 45.000...Mehr erfahren