Durch die COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice zur Notwendigkeit geworden und hat seitdem in vielen (vor allem dienstleistenden) Berufen nicht an Attraktivität verloren. Während diesbezüglich bereits in der Vergangenheit besondere (steuerliche) Regelungen bestanden (Stichwort Homeoffice-Pauschale oder Werbungskosten für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar), kommt es ab 1.1.2025 zu weiteren Änderungen. Durch das unlängst...Mehr erfahren
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Wesentliche Bestandteile eines Antrags sind die schlüssige Begründung der gewünschten Herabsetzung...Mehr erfahren
Mit worxx by RZA® Rechnungswesen ist kein manueller Datenimport und kein händisches Verbuchen notwendig. Durch die Verbindung der Buchhaltungssoftware mit Ihren Bankkonten verbuchen Sie Ihre Bankbewegungen automatisch. Die Anbindung erfolgt mittels finAPI und kann direkt in der Software erledigt werden. Zeitersparnis durch Automatisierung Durch den automatischen Abruf Ihrer Bankbewegungen entfällt der manuelle Import und Export...Mehr erfahren
Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes – er bleibt bei 3,88 % – da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben. Der gleich gebliebene Basiszinssatz dient bekanntermaßen...Mehr erfahren
Mit dem Sonderwochengeld-Gesetz wurde das sogenannte Sonderwochengeld als neue Sozialleistung eingeführt. Dieses erhalten Personen bei Beginn eines erneuten Mutterschutzes während einer aufrechten Karenzzeit. Durch das Sonderwochengeld-Gesetz soll die “Wochengeldfalle” beseitigt werden. Bisher gingen Frauen, die während der Elternkarenz erneut schwanger werden und deren Beschäftigungsverbot gemäß MSchG nach Ausschöpfung des Kinderbetreuungsgeldes beginnt, leer aus. Mit der...Mehr erfahren
Laut Beschluss der Bundesregierung sind ab dem 01.01.2025 folgende steuerliche Maßnahmen geplant, die sich auf die Lohn- und Gehaltsverrechnung auswirken: Die Grenzbeträge für die Einkommensteuerstufen werden um rund 3,84 % valorisiert, um die kalte Progression teilweise auszugleichen. Die oberste Stufe ist davon ausgenommen. Da der Lohnsteuertarif vom Einkommensteuertarif abgeleitet wird, werden auch die Lohnstufenbeträge in...Mehr erfahren
Seit Mai 2024 steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit in Form des Grünen Tourismuskredits zur Verfügung. Zudem helfen neue Maßnahmen wie die Jungunternehmerförderung der OeHT und ein umfassender Leitfaden zur Betriebsübergabe des BMAW jungen Unternehmen in dieser Branche, sich weiterzuentwickeln. Nachfolgend haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst. Grüner Tourismuskredit Seit Mai 2024...Mehr erfahren
Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen. Im Zentrum der Entscheidung stand die sogenannte „Luxustangente“, eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für PKWs. Bei der Anschaffung von PKWs, welche nicht steuerlich begünstigt sind (Stichwort: „Fiskal LKW“) gilt als steuerliche Anschaffungsobergrenze im Allgemeinen ein...Mehr erfahren
Die Energiekostenpauschale 2 für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab heute, 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden. Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf...Mehr erfahren
Die Unwetter der letzten Tage haben dramatische Folgen – auch finanziell. Betroffene können jedoch durch das steuerliche Absetzen von notwendigen Mehrausgaben den Schaden mindern. Belastungen durch Hochwasser, Vermurungen oder Sturmschäden können sowohl durch Privatpersonen, als auch durch Betriebe steuerlich abgesetzt werden. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Aufwendungen nach Katastrophenschäden im...Mehr erfahren