Bis 7. Dezember 2023 konnten Anträge für den Energiekostenzuschuss II gestellt werden. Unternehmen, die einen Antrag gestellt haben, sollten bereits die (bedingte) Förderzusage erhalten haben. Für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 muss eine gesonderte Abrechnung auf Basis der IST-Kosten über den aws Fördermanager eingereicht werden. Dies sollte bald...Mehr erfahren
In Zeiten des Fachkräftemangels ist das Thema Employer Branding essentiell für Unternehmen. Das Förderprogramm „Top!Job“ unterstützt KMU bei der Optimierung ihres Personalmanagements – besonders im digitalen Bereich. Der Wettbewerb um Fachkräfte Um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig im Unternehmen zu halten, müssen KMU auf neue Rahmenbedingungen wie Digitalisierung, Green Transition, globale und politische Ereignisse und...Mehr erfahren
Betriebliche Spenden an Sportvereine oder Feuerwehr sind nun steuerlich absetzbar. Das neue Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 trat mit 1.1.2024 in Kraft. Es bringt wesentliche Änderungen und auch Vereinfachungen. Im folgenden Beitrag wollen wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Punkte geben. Ausweitung der Spendenbegünstigung Die wohl bedeutendste Änderung ist die Ausweitung der spendenbegünstigten Zwecke auf alle gemeinnützigen...Mehr erfahren
Mit dem Abänderungsantrag zum Start-Up-Förderungsgesetz wurde anstelle der bisherigen Teuerungsprämie eine Mitarbeiterprämie eingeführt. Arbeitgeber können im Jahr 2024 Zulagen und Bonuszahlungen in einer Höhe von bis zu 3.000 € steuerfrei gewähren, sofern der gesamte Betrag von bis zu 3.000 € aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder Z6 EStG geleistet...Mehr erfahren
Das Jahr 2024 hat einige Neuerungen in der Personalverrechnung und im Arbeitsrecht mit sich gebracht. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst. Steuerbegünstigungen von Überstunden-Zuschlägen und SEG-Zulagen werden ausgeweitet Ab dem Kalenderjahr 2024 ist der monatliche Freibetrag für maximal zehn fünfzigprozentige Überstundenzuschläge von 86 € auf 120 € erhöht. Außerdem ist eine begünstige...Mehr erfahren
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche...Mehr erfahren
Der Begriff Whistleblowing bezeichnet die Meldung von Missständen durch einen Hinweisgeber (Whistleblower) innerhalb eines Unternehmens oder an eine externe Stelle (z.B. Behörde). Mit der Whistleblowing-Richtline (EU 2019/1937) wurde von der EU der rechtliche Rahmen für die Einführung eines umfassenden Hinweisgebersystems geschaffen. Dadurch werden Hinweisgeber geschützt und Unternehmen haben die Möglichkeit, auf gesetzlicher Grundlage Meldekanäle einzurichten,...Mehr erfahren
Die neuen Versionen bringen einige Änderungen und Erweiterungen mit sich. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir für Sie zusammengefasst. Das detaillierte Dokument zu allen Neuerungen finden Sie hier. Update-Installation Nach der Installation des Updates 2024 erscheint nach neuerlichem Öffnen der rza®fakt/basic Kasse die Meldung, dass sich die Datenbankstruktur geändert hat. Bestätigen Sie diese Meldung mit...Mehr erfahren
GSVG-Befreiung Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter EUR 35.000,–, Einkünfte unter EUR 6.010,92) können eine GSVG-Befreiung für 2023 bis 31.12.2023 beantragen. Berechtigt dazu sind u.a. Jungunternehmer, die in den letzten 5 Jahren maximal 12 Monate GSVG-pflichtig waren. Aufbewahrungspflicht für Belege Mit dem 31.12.2023 endet die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2016. Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für...Mehr erfahren
Gewinnfreibetrag Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt seit 2023 bis zu 15 % des Gewinnes. Bis zu einem Gewinn von 30.000 € steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 15 % zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare...Mehr erfahren