Zur Optimierung Ihrer Steuerangelegenheiten 2024, beachten Sie bitte unten angeführte steuerliche Sachverhalte, die noch vor dem 31.12.2024 berücksichtigt werden müssten: Gewinnfreibetrag Im Veranlagungsjahr 2024 hat jede natürliche Person als EinzelunternehmerIn und als GesellschafterIn von Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG) die Möglichkeit max. 46.400 € pro Jahr, steuerfrei zu lassen. Bis zu einer Bemessungsgrundlage...Mehr erfahren
Steuerlich gibt es vor Jahresende einige Punkte für alle Steuerpflichtigen zu beachten: Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind...Mehr erfahren
Arbeitgeber:innen & Arbeitnehmer:innen sollten die folgenden Aspekte vor Jahresende beachten: Lohnsteuer- und Beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (Pro Dienstnehmer p.a.) Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €; Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €; Klimaticket: Seit 1.7.2022 ist die gänzliche oder teilweise Übernahme von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei möglich. Dazu zählt auch das Klimaticket; Freiwillige soziale...Mehr erfahren
In durchaus turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften kann durch die Bildung einer Unternehmensgruppe die Möglichkeit geschaffen werden,...Mehr erfahren
Wie die BUAK umfassend auf ihrer Website informiert, unterliegen zahlreiche Tätigkeitsbereiche der Spenglerbetriebe nun den Regelungen des BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz). Dies zieht spezifische Meldepflichten für betroffene Unternehmen nach sich. Die Einbeziehung von Spenglerbetrieben in das BUAG erfolgt schrittweise in drei Phasen: Information der Betriebe: Mitte bis Ende Juli 2024 hat die BUAK alle Betriebe...Mehr erfahren
Seit kurzem steht das neueste Update der rza®lohn-Software zur Verfügung. WICHTIG: Nach dem Download wird zunächst die Version 2024.3 installiert. Um die Version 2024.4 und die damit verbundenen Änderungen zu erhalten, müssen Sie den Updatedownload ein weiteres Mal durchführen. Wenn Sie die Software auf mehreren Geräten verwenden, stellen Sie sicher, dass auf allen Geräten zuerst...Mehr erfahren
Zuletzt in der KI 07/24 haben wir über die steuerlichen Erleichterungen bei der im Juni 2024 ergangenen Hochwasserkatastrophe in Österreich berichtet. Im Zuge der jüngsten Hochwasserkatastrophe hat das BMF seine Information in wenigen folgenden Punkten ergänzt. Die anderen Maßnahmen gelten weiterhin unverändert und sollen eine Hilfestellung für betroffene Unternehmen bieten. Gleiches gilt für bewährte Maßnahmen...Mehr erfahren
Ab 1. November 2024 gilt der neue Kollektivvertrag für Gastronomie und Hotellerie. Nachfolgend werden ausgewählte Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer überblickmäßig dargestellt. Generell und abgesehen von Lohnerhöhungen für im Tourismus Beschäftigte sollen die Neuerungen zu mehr Flexibilität bei betrieblichen Arbeitszeitmodellen und zu mehr planbarer Freizeit führen sowie faire Wettbewerbsbedingungen für alle in der Branche sicherstellen....Mehr erfahren
Auch dieses Jahr werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen resultierend aus der Veranlagung der Steuererklärungen 2023 festgeschrieben. Um bei einer zu erwartenden Steuernachzahlung an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer die Festsetzung von Anspruchszinsen zu vermeiden, kann bis zum 30. September 2024 eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung entrichtet werden. Für eine korrekte Zuordnung der Zahlung durch das...Mehr erfahren
Durch die COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice zur Notwendigkeit geworden und hat seitdem in vielen (vor allem dienstleistenden) Berufen nicht an Attraktivität verloren. Während diesbezüglich bereits in der Vergangenheit besondere (steuerliche) Regelungen bestanden (Stichwort Homeoffice-Pauschale oder Werbungskosten für die Anschaffung von ergonomisch geeignetem Mobiliar), kommt es ab 1.1.2025 zu weiteren Änderungen. Durch das unlängst...Mehr erfahren