Stand: 27.05.2021. Mit heutigem Tag wurde bekannt, was schon seit einiger Zeit „im Busch“ ist: Die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten wird um drei Monate verschoben und daher erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Erfahren Sie mehr!
Rechtliche Lage zur Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen der Arbeiter sollen für alle Branche jenen der Angestellten angeglichen werden. Nun wurde bekannt, dass es diesbezüglich neuerlich zu einer 3-monatigen Verschiebung kommt und die Angleichung mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten wird. Der Initiativantrag der beiden Regierungsparteien wurde am 26. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht. Die erneute Verschiebung gilt politisch aber als gesichert, auch wenn noch das formale Gesetzwerdungsverfahren durchlaufen werden muss.
Unser Service
Wir informieren Sie natürlich, sobald es Neuheiten zur Kündigungsfrist gibt. Gerne helfen wir Ihnen in der Zwischenzeit bei Fragen oder Unsicherheiten auf die Sprünge. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ihr RKP Ansprechpartner zu diesem Thema:
Christian Paar
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E-Mail: c.paar@rkp.at
Quelle: www.parlament.gv.at (27.05.2021)