Der EU AI Act, der am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, markiert einen Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union. Das Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit, Transparenz und Verantwortung beim Einsatz von KI-Systemen zu fördern, ohne dabei Innovationen zu behindern. Dieses Regelwerk kategorisiert KI-Systeme in verschiedene Risikostufen.
Die Risikostufen des EU AI Act
Der AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikokategorien ein:
- Minimales Risiko: Systeme wie Spam-Filter oder KI-gestützte Videospiele sind von Verpflichtungen ausgenommen.
- Spezifisches Transparenzrisiko: Anwendungen wie Chatbots müssen Nutzer:innen darüber informieren, dass sie mit einer Maschine interagieren.
- Hohes Risiko: KI-Systeme in sensiblen Bereichen wie Medizin oder Personalmanagement unterliegen strengen Anforderungen, einschließlich Risikominderungsmaßnahmen und menschlicher Aufsicht.
- Unvertretbares Risiko: Praktiken wie „Social Scoring“ oder manipulative KI-Systeme, die Menschen schaden könnten, sind verboten.
Ab 2. Februar 2025 tritt das Verbot unvertretbarer KI-Systeme in Kraft, während die meisten anderen Bestimmungen erst ab August 2026 gelten.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen sollten die Übergangsfristen nutzen, um ihre bestehenden KI-Systeme zu überprüfen und an die neuen Vorschriften anzupassen. Besonders hochriskante Anwendungen erfordern Maßnahmen wie:
- Risikominderungsstrategien
- Transparente Kommunikation mit Nutzer:innen
- Menschliche Aufsicht
Hohe Strafen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann teuer werden: Geldstrafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes drohen.
Zukunftsperspektive: Ein Verhaltenskodex für KI-Anbieter
Bis April 2025 plant die EU einen Verhaltenskodex für Anbieter allgemeiner KI-Modelle. Themen wie Transparenz, Urheberrecht und Risikomanagement stehen im Fokus.
Ihr Ansprechpartner:

Michaela Kernbichler
Bilanzbuchhaltung / Controlling
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