UnternehmerInnen mit deutlich gestiegenen Energiekosten sollten sich bereits jetzt auf die Beantragung des Energiekostenzuschusses vorbereiten und die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen.
In aller Kürze: Was ist der Energiekostenzuschuss?
Beim Energiekostenzuschuss werden die betrieblichen Energie-Mehrkosten der Monate Februar bis September 2022 im Vergleich zu 2021 entschädigt. Gefördert werden soll bei energieintensiven Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 %.
Allgemeine Informationen zum geplanten Energiekostenzuschuss können Sie in unserer bisherigen Aussendung nachlesen.
Wie läuft die Förderung ab?
Die endgültige Förderrichtlinie und der finale Ablauf der Förderung sind noch ausständig. Die Abwicklung wird aber voraussichtlich in drei Schritten über die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) erfolgen:
- Vorab-Anmeldung: UnternehmerInnen melden sich online für die Förderung vorab an. Hierfür soll es ab Ende Oktober im Fördermanager der AWS eine eigene Funktion geben. Diese Vorab-Anmeldung soll anhand weniger Stammdaten schnell und einfach möglich sein.
- Antragstellung: UnternehmerInnen erhalten von der AWS per E-Mail eine Bestätigung ihrer Vorab-Anmeldung mitsamt einem Zeitfenster, in dem dann der tatsächliche Antrag zu stellen ist – Antragsstellungsmöglichkeit voraussichtlich ab Mitte November. Die AWS hat hierzu eine eigene Berechnungsmaske angekündigt.
- Auszahlung: Die Auszahlung des Energiekostenzuschusses ist ab 9. Dezember vorgesehen und sollte noch vor Weihnachten durchgeführt sein.
Was können SIE JETZT SCHON tun?
Sobald die Förderrichtlinien feststehen und unionsrechtlich genehmigt sind, ist mit einem raschen Ablauf der Förderung und engen Fristen zu rechnen. Mit folgenden Maßnahmen können sich UnternehmerInnen jetzt schon vorbereiten und eine fristgerechte Beantragung sicherstellen:
Prüfung anhand der laufenden Energierechnungen (Strom, Gas), ob überhaupt Mehrkosten (aufgrund einer Preissteigerung und nicht einer Verbrauchssteigerung!) zu 2021 vorliegen – insbesondere in den Monaten Februar bis September. Falls ja, sollten diese Rechnungen gesammelt und für die Antragstellung bereitgehalten werden (Monatsrechnungen und Jahresrechnung).
Ist der Jahresumsatz (Produktionswert) ihres Unternehmens größer als EUR 700.000, ist auf jeden Fall die Voraussetzung der Energieintensität zu prüfen. Sie sind ein energieintensives Unternehmen, wenn die Energiekosten (Strom, Gas, Heizmaterial, Treibstoffe für Maschinen) 2021 mehr als 3 % des Jahresumsatzes ausmachen. Alternativ kann die Energieintensität auch mit den Zahlen von 1.1.2022 bis 30.9.2022 ermittelt werden. Eine Bestätigung durch den Steuerberater ist erforderlich.
Unbedingt ist die Vorab-Anmeldung zu machen. Zu diesem Zwecke können Sie jetzt schon einen User (Benutzer) beim Fördermanager der AWS anlegen und sind dadurch bei der Vorab-Anmeldung schneller (es ist nicht ausgeschlossen, dass ein First Come First Serve-Prinzip gilt!)
Fragen oder Unklarheiten?
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!
Ihr RKP Ansprechpartner:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at