Die elektronische Zustellung von Dokumenten in die „Databox“ von FinanzOnline erfreut sich wachsender Beliebtheit. Bescheide und Mitteilungen des Finanzamts sind so jederzeit unkompliziert abrufbar. Welche Vorteile sich daraus ergeben und worauf Sie achten müssen, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste im Überblick
Die FinanzOnline Databox kann als „elektronischer Briefkasten“ angesehen werden, über den von FinanzOnline seit 2013 Protokolle, Erklärungen, Bescheide und weitere Meldungen zugestellt werden. Dadurch wird der Behördenkontakt erheblich beschleunigt. Außerdem erhält man als Unternehmer die Möglichkeit, jederzeit Informationen von FinanzOnline einzusehen.
Achtung: Fristen und Rechtswirksamkeit
An viele Dokumente des Finanzamts sind Fristen gebunden. Wie etwa die einmonatige Rechtsmittelfrist, gegen einen Bescheid Beschwerde zu erheben. Fristen beginnen zumeist mit Einlangen in die Databox zu laufen, da diese als Zustelladresse des Empfängers gilt. Ausgenommen sind nur kurzzeitige Abwesenheiten wie zum Beispiel Auslandsreisen. Hier verzögert sich die Zustellung bis zur Rückkehr.
Anderes gilt bei längerer Ortsabwesenheit. So verbrachte ein Arbeiter etwa berufsbedingt mehrere Wochen im Ausland. Während dieser Zeit wurde in die Databox ein Bescheid zugestellt und die daran geknüpfte Rechtsmittelfrist verstrich ungenützt. Der Bescheid wurde rechtskräftig. Das Gericht lehnte eine entsprechende Beschwerde ab, mit der Begründung, dass nur kurzfristige Abwesenheiten die Zustellung in die Databox verzögern. Bei längeren Zeiträumen gilt die Abgabestelle als mitverlegt und Dokumente bei Einlagen in die Databox wiederum als gültig zugestellt. Schließlich hätte der Arbeiter nach Ansicht des Gerichts auch im Ausland seine Databox überprüfen können, was bei kürzeren (urlaubsbedingten) Abwesenheiten nicht erwartet werden könne.
Unser Tipp
Bei Zustellung von Bescheiden in die Databox ist eine Verständigung per E-Mail möglich. Bei längeren Auslandsaufenthalten lohnt sich zusätzlich eine Deaktivierung der elektronischen Zustellung in FinanzOnline. Dokumente kommen dann wieder per Post an die angegebene Adresse des Empfängers.
Bei Ihrem Kontakt mit dem Finanzamt und anderen steuerlichen Fragen unterstützen wir Sie gerne. Informieren Sie sich hier über unser Beratungsangebot.