Die allgemeine Frist für die Einreichung der Abrechnung des Energiekostenzuschuss II für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 beginnt nicht wie geplant mit heute, 15.02.2024, sondern startet erst nach Ostern. Laut aktuellen Informationen der aws wird die Einreichung der Abrechnung voraussichtlich ab Anfang April möglich sein.
Die antragstellenden Unternehmen erhalten von der aws individuelle Abrechnungszeiträume im Zeitraum von April bis 6. Juni 2024. Der Versand dieser Information erfolgt an die im aws Fördermanager hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die genaue Vorgehensweise und die benötigten Unterlagen sind aktuell noch nicht klar definiert. Sobald dazu weitere Informationen zur Verfügung stehen, erhalten Sie natürlich ein Update.
Ihre RKP Ansprechpartner zum Energiekostenzuschuss 2:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater
Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at
Nicole Tromayer
Berufsanwärterin
Telefon: +43 3332 / 6005-726
E-Mail: n.tromayer@rkp.at