Laut Beschluss der Bundesregierung sind ab dem 01.01.2025 folgende steuerliche Maßnahmen geplant, die sich auf die Lohn- und Gehaltsverrechnung auswirken:
- Die Grenzbeträge für die Einkommensteuerstufen werden um rund 3,84 % valorisiert, um die kalte Progression teilweise auszugleichen. Die oberste Stufe ist davon ausgenommen. Da der Lohnsteuertarif vom Einkommensteuertarif abgeleitet wird, werden auch die Lohnstufenbeträge in der Lohnsteuertabelle für 2025 entsprechend angehoben.
- Der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, der Verkehrsabsetzbetrag, der Pensionistenabsetzbetrag und die Freigrenze bei den sonstigen Bezügen sollen an die Inflationsrate angepasst werden.
- Das steuerfreie Tagesgeld für Inlandsreisen wird von 26,40 € auf 30,00 € angehoben.
- Das steuerfreie pauschale Nächtigungsgeld steigt von 15,00 € auf 17,00 €.
- Das Kilometergeld (PKW) wird von 0,42 € auf 0,50 € erhöht.
- Der Grenzwert für die Sachbezugsfreiheit von kleinen Dienstwohnungen wird von 30 m² auf 35 m² angehoben.
- Bei gemeinsam genutzten Dienstwohnungen werden die Gemeinschaftsräume künftig nur noch anteilig als Sachbezug zugerechnet, nicht mehr vollständig.
Die Gesetzwerdung dieser geplanten Maßnahmen bleibt abzuwarten. Weitere Details und Änderungen sind im Herbst 2024 möglich. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
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