Stand: 28.05.2020. Neben den Beherbergungsbetrieben wird auch den Freizeitbetrieben sowie Bädern und Fitnesscentern das Wiederhochfahren ermöglicht. Die Novellierung der Lockerungsverordnung regelt darüber hinaus, unter welchen Voraussetzungen Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen), Schulungen und Weiterbildungen wieder stattfinden können. Hier...
Mehr erfahren