Grüner Tourismuskredit und Co. unterstützen die nachhaltige Entwicklung im österreichischen Tourismus

Seit Mai 2024 steht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft eine bedeutende Finanzierungsmöglichkeit in Form des Grünen Tourismuskredits zur Verfügung. Zudem helfen neue Maßnahmen wie die Jungunternehmerförderung der OeHT und ein umfassender Leitfaden zur Betriebsübergabe des BMAW jungen Unternehmen in dieser Branche, sich weiterzuentwickeln. Nachfolgend haben wir alles Wissenswerte für Sie zusammengefasst. 

Grüner Tourismuskredit

Seit Mai 2024 bietet der Grüne Tourismuskredit eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit für die Tourismus- und Freizeitbranche in Österreich. Ziel des grünen Tourismuskredits ist es, die Transformation des Tourismus in Richtung Nachhaltigkeit zu forcieren. 

Wer ist Antragsberechtigt & was wird finanziert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, sofern diese Mitglieder der Bundessparte “Tourismus und Freizeitwirtschaft” der WKO sind. Sie können einen Kredit beantragen, der bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten abdeckt, mit einer maximalen Kredithöhe von 1.000.000 Euro. Dabei müssen mindestens 20 % der förderbaren Investitionen auf Maßnahmen zur Energieeffizienz, Emissionsreduktion oder Ressourceneinsparung entfallen.

Unterstützt werden Projekte ab einem Volumen von 100.000 Euro mit einem Zinssatzzuschuss von 3 % pro Jahr für die ersten zehn Jahre. Zusätzlich wird für die anteiligen grünen Projektkosten ein Einmalzuschuss in Höhe von 7% gewährt. 

Betriebsübergaben im Tourismus

Die Betriebsübergabe im Tourismus ist eine zentrale Herausforderung. Deshalb werden Unternehmen bei dieser Herausforderung durch Förderungen der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (OeHT) unterstützt. Drei Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung:

Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten kann der neue Online-Leitfaden des BMAW eine Hilfestellung zur Betriebsübergabe geben. Entwickelt mit Vertreterinnen und Vertretern aus Praxis, Forschung und Lehre, behandelt der Leitfaden betriebswirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Fragen sowie zwischenmenschliche Herausforderungen. 

Sie stehen vor der Betriebsübergabe und sind auf der Suche nach professioneller Unterstützung? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne.

OeHT Jungunternehmerförderung

Die Jungunternehmerförderung der OeHT richtet sich an Gründer:innen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Ziel dieses Förderprogramms ist es, den Einstieg in die Branche bzw. die Übernahme eines Betriebs in der Branche zu erleichtern und finanziell zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Jahre sind oder sich aktuell in Gründung befinden. Zusätzlich müssen sie Mitglieder der WKO in der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft sein oder eine Mitgliedschaft beabsichtigen.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind immaterielle und materielle Kosten für Gründungs- und Übernahmeinvestitionen. Der Einmalzuschuss beträgt bis zu 7,5% (max. 5% für mittlere Unternehmen) der förderbaren Gesamtkosten zwischen 50.000 Euro und 500.000 Euro. Eine obligatorische Landesförderung ist erforderlich und wird als Voraussetzung angesehen. 

Fragen oder Unklarheiten?

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!

Ihre RKP Ansprechpartner:

Franz Schnur

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Quelle: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H.

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
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Mail: office@rkp.at

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