Stand: 28.03.2022

Ende März hatte der Finanzminister angekündigt, dass als Reaktion auf die hohen Treibstoffkosten die Pendlerpauschale befristet angehoben werden soll. Nun ist der entsprechende Gesetzesentwurf da: Der von ÖVP und Grünen im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag sieht vor, dass für die Zeit vom 01.05.2022 bis 30.06.2023

  • die Pendlerpauschale-Beträge um 50 % erhöht werden und
  • der Pendlereuro vervierfacht wird.

Entsprechend den geplanten Änderungen würden sich folgende monatliche Werte für die Pendlerpauschale im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich) ergeben:

Pendlerpauschale

Der Pendlereuro im Zeitraum 01.05.2022 bis 30.06.2023 (monatlich) berechnet sich wie folgt: €8,00 mal KM-Anzahl der einfachen Fahrtstrecke, geteilt durch 12

Die formale Gesetzwerdung (Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat sowie die Kundmachung im Bundesgesetzblatt) bleibt noch abzuwarten und wird voraussichtlich in den kommenden Wochen erfolgen.

Beachten Sie auch Folgendes:

Wenn die höheren Werte bei der Gehalts- und Lohnabrechnung für Mai 2022 noch nicht berücksichtigt werden können (z.B. wegen nicht rechtzeitig verfügbarem Lohnsoftware-Update), hat laut dem Gesetzesentwurf eine Aufrollung spätestens bis 31. August 2022 zu erfolgen.

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Pendlerpauschale

Quelle: VP – Das Vorlagenportal für Arbeitsrecht und Personalverrechnung

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