Voranmeldung ab 29.03.2023
Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich.
Es gilt Folgendes zu beachten:
- Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen.
- Die Voranmeldung/Antragstellung muss vom antragstellenden Unternehmen durchgeführt werden. Eine Voranmeldung/Antragstellung durch den Steuerberater ist NICHT zulässig.
- Die Voranmeldung hat im Zeitraum 29.03.2023 bis 14.04.2023 zu erfolgen. Eine nachträgliche Voranmeldung ist aktuell nicht vorgesehen.
In aller Kürze: Was ist der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022)?
Beim EKZ 1 Q4/2022 werden die betrieblichen Energie-Mehrkosten der Monate Oktober bis Dezember 2022 im Vergleich zu 2021 entschädigt. Gefördert werden bei energieintensiven Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 %.
Wie läuft die Förderung ab?
- Schritt 1 (Voranmeldung): UnternehmerInnen melden sich online für die Förderung an. Hierfür gibt es ab 29.03.2023 im Fördermanager der AWS eine eigene Funktion. Welche Angaben Sie für die Voranmeldung benötigen, finden Sie unten.
- Schritt 2 (Antragstellung): UnternehmerInnen erhalten von der AWS per E-Mail eine Bestätigung ihrer Voranmeldung mitsamt einem Zeitfenster, in dem dann der tatsächliche Antrag zu stellen ist. Dieses Zeitfenster ist nach Zuweisung auch im Fördermanager ersichtlich. Wichtig: Die E-Mail mit dem Antragszeitraum wird an die bei der Voranmeldung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) versendet. Die Zeiträume für die Antragstellung werden voraussichtlich ab 17.04.2023 beginnen.
- Schritt 3 (Auszahlung): Die Auszahlung des Energiekostenzuschusses Q4/2022 soll rasch und zeitnah nach der Antragstellung erfolgen.
Welche Angaben werden bei der Voranmeldung benötigt?
Bei der Voranmeldung über den Fördermanager der AWS sind folgende Informationen bekanntzugeben:
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
- Bei einem Umsatz über EUR 700.000,-: Die Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen. Die Energieintensität ist erst bei der Antragstellung von der Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung endgültig festzustellen.
- Informationen zum/zur Förderungswerber/in (Firmenname, Rechtsform, KUR, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
- Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (Angabe einer zweiten Person möglich)
Welche Unterschiede gibt es zum bisherigen Energiekostenzuschuss 2022?
Weitere Informationen zur Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss Q4/2022 finden Sie hier:
Fragen oder Unklarheiten?
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!
Ihr RKP Ansprechpartner:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Quelle: AWS, 2023