Voranmeldung ab 29.03.2023

Der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022) wurde auf die Monate Oktober 2022 bis Dezember 2022 verlängert. Für diesen Zeitraum ist eine ERNEUTE VORANMELDUNG über den Fördermanager der AWS erforderlich.

Es gilt Folgendes zu beachten:

  • Es gilt das „first come, first served“ Prinzip, sowohl für die Voranmeldung als auch für die Antragstellung selbst. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen.
  • Die Voranmeldung/Antragstellung muss vom antragstellenden Unternehmen durchgeführt werden. Eine Voranmeldung/Antragstellung durch den Steuerberater ist NICHT zulässig.
  • Die Voranmeldung hat im Zeitraum 29.03.2023 bis 14.04.2023 zu erfolgen. Eine nachträgliche Voranmeldung ist aktuell nicht vorgesehen.

In aller Kürze: Was ist der Energiekostenzuschuss (EKZ 1 Q4/2022)?

Beim EKZ 1 Q4/2022 werden die betrieblichen Energie-Mehrkosten der Monate Oktober bis Dezember 2022 im Vergleich zu 2021 entschädigt. Gefördert werden bei energieintensiven Unternehmen die Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 mit 30 %.

Wie läuft die Förderung ab?

  • Schritt 1 (Voranmeldung): UnternehmerInnen melden sich online für die Förderung an. Hierfür gibt es ab 29.03.2023 im Fördermanager der AWS eine eigene Funktion. Welche Angaben Sie für die Voranmeldung benötigen, finden Sie unten.
  • Schritt 2 (Antragstellung): UnternehmerInnen erhalten von der AWS per E-Mail eine Bestätigung ihrer Voranmeldung mitsamt einem Zeitfenster, in dem dann der tatsächliche Antrag zu stellen ist. Dieses Zeitfenster ist nach Zuweisung auch im Fördermanager ersichtlich. Wichtig: Die E-Mail mit dem Antragszeitraum wird an die bei der Voranmeldung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) versendet. Die Zeiträume für die Antragstellung werden voraussichtlich ab 17.04.2023 beginnen.
  • Schritt 3 (Auszahlung): Die Auszahlung des Energiekostenzuschusses Q4/2022 soll rasch und zeitnah nach der Antragstellung erfolgen.

Welche Angaben werden bei der Voranmeldung benötigt?

Bei der Voranmeldung über den Fördermanager der AWS sind folgende Informationen bekanntzugeben:

  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
  • Bei einem Umsatz über EUR 700.000,-: Die Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen. Die Energieintensität ist erst bei der Antragstellung von der Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung/Bilanzbuchhaltung endgültig festzustellen.
  • Informationen zum/zur Förderungswerber/in (Firmenname, Rechtsform, KUR, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (Angabe einer zweiten Person möglich)

Welche Unterschiede gibt es zum bisherigen Energiekostenzuschuss 2022?

Weitere Informationen zur Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss Q4/2022 finden Sie hier:

Fragen oder Unklarheiten?

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!

Franz Schnur

Ihr RKP Ansprechpartner:

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Quelle: AWS, 2023

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