Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe: Förderungsrichtlinie und Förderstufen

Die nachfolgenden Informationen basieren auf einer ersten Information der Bundesregierung. Im Zuge der Gesetzwerdung kann es noch zu Änderungen kommen!

Den Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe, welche mehr als 3 % ihres Jahresumsatzes für Strom, Gas und Treibstoffe ausgeben, gibt es für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022.

Gesamt richtet sich die Förderung an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Bei kleineren Unternehmen, welche weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz haben, entfällt die 3%-Grenze.

Föderungswerber setzen als Förderkriterium voraus, dass bis 31. März 2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich umgesetzt werden.

Grundsätzlich gibt es 4 Förderungsstufen, die sich die Regierung überlegt hat, um das Volumen von 1,3 Milliarden Euro gerecht aufzuteilen.


4-Stufen-Modell im Überblick:

  1. Stufe: Bei der Basisstufe gibt es einen Energiekostenzuschuss für Strom, Erdgas und Treibstoffe bis max. 400.000 Euro. Die Berechnungsgrundlage dafür ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen 2021 und 2022 und wird mit 30 % gefördert.
  2. Stufe: In dieser Stufe gibt es einen Zuschuss für Strom und Erdgas und die Förderung beträgt max. 2 Mio. Euro. Voraussetzung dafür ist min. die Verdoppelung der Preise. Ist das der Fall, werden bis zu 70 % des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 % gefördert.
  3. Stufe: Auch hier wird es einen Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas bis max. 25 Mio. Euro. geben. Jedoch müssen die Unternehmen durch die hohen Betriebskosten einen Verlust vorlegen können.
  4. Stufe: Einen Energiekostenzuschuss für Strom und Erdgas mit einer Förderung von max. 50 Mio. Euro. Diese Stufe gilt jedoch nur für besonders betroffene Sektoren und Teilsektoren.

Zusätzlich zu dem 4-Stufen-Modell, wurde eine Förderrichtlinie für Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis der UEZG (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz) im Rahmen eines Pauschalförderungsmodells erstellt. Für die Berechnung werden die Energiekosten von 2022 herangezogen, halbiert und davon werden dann 30 % pauschaliert gefördert. Die Zuschusshöhe beträgt min. 300 Euro und max. 1.800 Euro.

Für mehr Informationen, schaut bei der WKO vorbei.

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Quelle: WKO,2022

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