Vorab dürfen wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 noch bis 02.11. möglich ist. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag.
Gegenüber dem EKZ 1 gibt es 2 wesentliche Neuerungen:
- In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%.
- Für alle Förderstufen ist Voraussetzung, dass in der Förderperiode ein Betriebsverlust oder ein negatives EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen) nachgewiesen wird.
Achtung! Für Stufe 1 gilt diese Voraussetzung nicht, wenn die Förderhöhe 125.000 € je Förderperiode nicht übersteigt.
Weitere Informationen können Sie den Dokumenten des Bündnis für Arbeit & Wirtschaft oder der Seite der AWS entnehmen.
Allgemeiner Hinweis
Da es noch keine endgültige Richtlinie gibt, kann es noch zu Änderungen kommen.
Ihre RKP Ansprechpartner zum Energiekostenzuschuss 2:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater
Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at
Quelle: AWS, 2023