Jetzt geht’s los!
Ab sofort können Sie sich über den aws Fördermanager für den Energiekostenzuschuss 2 bis 02.11.2023 voranmelden.
Eine Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Der Antragsstart ist für 09.11.2023 angesetzt. Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird.
Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!
Die Voranmeldung ist in nur wenigen Minuten über den aws Fördermanager möglich und es sind nur wenige Daten notwendig. Das sind insbesondere:
- Auswahlmöglichkeiten: Registriert im Firmenbuch (z.B. GmbH, KG, OG, …), nicht registriert im Firmenbuch (Einzelunternehmen) oder Verein
- Angabe des Firmenwortlautes
- Rechtsform des Unternehmens
- Firmenbuchnummer (bei Einzelunternehmen das Geburtsdatum, bei Vereinen die ZVR-Nummer)
- Kontaktdaten im Unternehmen (E-Mail-Adresse)
Wichtige Information für gemeinnützige Organisationen (Vereine):
Bitte beachten Sie auch, dass Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden.
Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen.
Allgemeiner Hinweis
Nachdem die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt, handelt es sich bei den obigen Informationen noch um vorläufige Auskünfte bzw sind Änderungen noch möglich. Sobald wir weitere bzw letztgültige Informationen erhalten, werden wir Sie über unsere Kanäle informieren. Nähere Informationen zum EKZ finden Sie auf unserer Homepage oder auf der Seite der AWS.
Was Sie noch über den EKZ 2 wissen sollten:
- Gefördert werden die Energiemehrkosten für Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme-Kälte-Kosten, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, die im Jahr 2023 angefallen sind.
- Stufe 1 und 2 entfällt voraussichtlich die Notwendigkeit der Energieintensität, womit beim EKZ II auch Unternehmen antragsberechtigt sein können, bei denen die Voraussetzungen beim EKZ I nicht erfüllt waren.
- Wie beim EKZ I gilt auch für den EKZ II das „first come, first served“ Prinzip. Dieses kommt sowohl bei der Zuweisung des Antragszeitraumes wie auch bei der Vergabe des verfügbaren Förderungsbudgets zur Anwendung.
- Im Unterschied zum EKZ I gibt es beim EKZ II ein Verbot von Ausschüttungen und eine Beschäftigungsgarantie. Details dazu sind jedoch noch ausständig.
Geben Sie nach erfolgter Voranmeldung unserem Förderungsteam kurz schriftlich Bescheid, dass Sie die Voranmeldung durchgeführt haben. Wir nehmen Sie bei uns in die Bearbeitungsliste auf und senden Ihnen die weiteren Informationen zur Antragserstellung und -einbringung zu.
Ihre RKP Ansprechpartner zum Energiekostenzuschuss 2:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater
Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at
Quelle: AWS, 2023