Geplanter Start ab Mitte Mai 2023
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. In Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz wird eine Pauschalförderung in der Höhe von € 110,- bis € 2.475,- gewährt. Die Förderabwicklung übernimmt die Forschungsförderungsgesellschaft GmbH (FFG). Einreichung und Abwicklung erfolgen online und weitestgehend automatisiert. Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai gestellt werden!
Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 bei der FFG beantragt werden. Ab 17. April kann ein Selbst-Check auf der Webseite der FFG durchgeführt werden.
Fragen oder Unklarheiten?
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!
Ihr RKP Ansprechpartner:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Quelle: WKO, 2023