Die Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab sofort bis 30. November 2023 rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden:
- Für die Onlineantragstellung wird eine Handysignatur bzw. ID Austria benötigt.
- Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein.
- Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens.
- Korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)
Wer ist Anspruchsberechtigt?
- Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz (im Jahr 2022) zwischen € 10.000,- und € 400.000,-.
- Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und jene aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Details und einen Selbst-Check finden Sie auf www.energiekostenpauschale.at. Anhand des Selbstchecks erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen zur Einreichung berechtigt ist und welche Unterlagen Sie dazu vorbereiten sollten.
Bei der Energiekostenpauschale handelt es sich um eine Pauschalförderung in Höhe zwischen € 110,- und € 2.475,- – die Berechnung erfolgt abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.
Tipp: Hotline zur Energiekostenpauschale von Montag bis Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr: +43 1 890 80 6776
Fragen oder Unklarheiten?
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!
Ihr RKP Ansprechpartner:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Quelle: WKO, 2023; usp.gv.at