Die Energiekostenpauschale 2 für Klein- und Kleinstunternehmen kann ab heute, 20.06.2024, 12:00 Uhr bis 08.08.2024, 12:00 Uhr rückwirkend für das Jahr 2023 beantragt werden.

Förderungsfähige Kosten sind die aufgrund von Statistik und Wirtschaftsmodellen errechneten fiktiven durchschnittlichen gesamten Mehraufwendungen für Strom, Erdgas, die Treibstoffe Benzin und Diesel, Heizöl, Hackschnitzel als auch Holzpellets, Wärme, Kälte und Dampf der Unternehmen der förderungsfähigen Branchen.

Wer ist Antragsberechtigt?

  • Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Jahresumsatz (im Jahr 2023) zwischen € 10.000,- und € 400.000,-.
  • Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und jene aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien.
Tipp

Bei der Energiekostenpauschale handelt es sich um eine Pauschalförderung in Höhe zwischen € 110,- und € 2.475,- – die Berechnung erfolgt abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz.

Voraussetzungen für die Beantragung:

Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung der Energiekostenpauschale beachtet werden:

  1. Für die Onlineantragstellung wird eine ID Austria benötigt.
  2. Das Unternehmen muss im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sein.
  3. Die Zuordnung des USP-Verfahrensrechts „Förderung beantragen“ für das Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ durch die USP-Administratorin/den USP-Administrator Ihres Unternehmens.
  4. Korrekte Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch die Statistik Austria (ÖNACE-Code)

Wie ist der Ablauf?

  1. Branchencheck durchführen: Dazu benötigen Sie Ihren ÖNACE-Code, die ID Austria und Ihren Zugang zum USP Portal (siehe Voraussetzungen oben).
  2. Einreichung: Melden Sie sich über www.usp.gv.at mit ID Austria an, füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Es ist keine Übermittlung von Belegen notwendig – die Förderhöhe wird direkt berechnet. Die Einreichung kann nur direkt über den persönlichen USP-Zugang erfolgen.

Danach erfolgt eine automatische Prüfung des Antrags und bei Freigabe eine direkte Überweisung auf das eingegebene Bankkonto.

Weitere Informationen und eine Hilfestellung zur Antragseinreichung finden Sie im Informationsleitfaden oder in der Richtlinie zur Energiekostenpauschale.

Tipp: Hotline zur Energiekostenpauschale von Montag bis Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr: +43 720 343 665 128

Fragen oder Unklarheiten?

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!

Ihre RKP Ansprechpartner:

Franz Schnur

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
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Nicole Tromayer

Nicole Tromayer
Berufsanwärterin

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E-Mail: n.tromayer@rkp.at

Quelle: WKO, 2024; usp.gv.at

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