Wie die BUAK umfassend auf ihrer Website informiert, unterliegen zahlreiche Tätigkeitsbereiche der Spenglerbetriebe nun den Regelungen des BUAG (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz). Dies zieht spezifische Meldepflichten für betroffene Unternehmen nach sich.

Die Einbeziehung von Spenglerbetrieben in das BUAG erfolgt schrittweise in drei Phasen:

  1. Information der Betriebe: Mitte bis Ende Juli 2024 hat die BUAK alle Betriebe mit einer Gewerbeberechtigung für das Spenglerhandwerk per eingeschriebenem Brief über die neuen Regelungen im BUAG informiert. In diesem Schreiben wurden die Betriebe auf die Einbeziehung unter das BUAG hingewiesen und über die bevorstehenden administrativen Schritte in Kenntnis gesetzt.
  2. Vorabmeldung an die BUAK: Zwischen dem 1. August und dem 31. Oktober 2024 waren alle Spengler mit einer gültigen Gewerbeberechtigung gesetzlich verpflichtet, eine Vorabmeldung bei der BUAK vorzunehmen. Diese Vorabmeldung umfasst sowohl die Betriebsdaten als auch die Angaben zu den am 1. August 2024 beschäftigten Arbeitnehmer sowie zu jenen, die bis zum Zeitpunkt der Meldung neu eingestellt wurden.
  3. Endgültige Meldung der Arbeitnehmer:innen: Im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 15. Januar 2025 müssen die Spenglerbetriebe eine konkrete Meldung über die am 1. August 2024 laufend beschäftigten sowie alle nach diesem Stichtag neu hinzugekommenen Arbeitnehmer an die BUAK übermitteln. Auf Basis dieser Angaben berechnet die BUAK für alle Mitarbeiter:innen die Urlaubszuschläge für das Jahr 2024. Bereits im Jahr 2024 ausgezahlte Urlaubsansprüche, einschließlich Urlaubsgeld und -zuschuss, werden entsprechend verrechnet.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Meldeprozessen sowie häufige Fragen zur Einbeziehung der Spenglerbetriebe finden Sie in der entsprechenden FAQ auf der BUAK-Homepage: Einbeziehung der Spenglerbetriebe ins BUAG

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Christian Paar

Ihr RKP Ansprechpartner:

Christian Paar
Personalverrechnung

Telefon: +43 3332 / 6005-110
E-Mail: c.paar@rkp.at

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge