Energieintensiven Unternehmen mit einem Umsatz über EUR 700.000,- steht ein Energiekostenzuschuss zu, wenn die Energie- und Strombeschaffungskosten mindestens 3 Prozent des Produktionswertes ausmachen.
Wie kommen Sie zum Zuschuss?
Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss. Achtung: Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im AWS Fördermanager haben. Sollte noch kein Account vom Unternehmen bestehen, ist zuerst ein User (Benutzer) anzulegen!
Schnell sein lohnt sich: Beim Energiekostenzuschuss 2022 gilt das First Come First Served-Prinzip – das verfügbare Förderungsbudget wird nach der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Die Voranmeldung ist über den AWS Fördermanager im Zeitraum vom 7. bis 21. November möglich. Wir legen allen Unternehmer*innen nahe, diese so rasch wie möglich vorzunehmen, da auch die Vergabe der Antragszeiträume nach dem First Come First Served-Prinzip erfolgt.
Welche Daten sind von Ihnen vorzubereiten?
Für die Voranmeldung benötigen sie folgende Daten:
- Ihre allgemeinen Unternehmensdaten, wie z. B. Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen
- Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
- E-Mail-Adresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind (Angabe einer zweiten Person möglich)
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
- bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,-
Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives* Unternehmen handelt
- bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,-
*Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen. Die Energieintensität ist erst bei Antragstellung von dem der Steuerberater*in endgültig festzustellen. Zu den Energiekosten zählen: Strom, Gas, Treibstoffe, Flüssiggas, Heizöl, Pellets, Hackgut, Wasserstoff, etc.
Nach der Voranmeldung erhalten sie per E-Mail eine automatisierte Bestätigung über die erfolgte Registrierung zum Energiekostenzuschuss.
Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?
Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss im AWS Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung zugestellt. Der zugeteilte Antragszeitraum ist auch im AWS Fördermanager ersichtlich.
Für mehr Informationen lesen Sie auch unsere letzten Beiträge zum Energiekostenzuschuss 2022:
- Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe: Förderungsrichtlinie und Förderstufen
- Vorbereitungsmaßnahmen Energiekostenzuschuss 2022
- Energiekostenzuschuss-Voranmeldung ab 07. bis 21.11.2022
Laufende Informationen veröffentlicht die AWS außerdem auf ihrer Informationsseite.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Ihr RKP Ansprechpartner:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Ihr RKP Ansprechpartner:
Dr. Johannes Burgstaller
Berufsanwärter Steuerberater
Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at