Auch dieses Jahr werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen resultierend aus der Veranlagung der Steuererklärungen 2022 festgeschrieben.
Achtung: Es werden erstmals auch Umsatzsteuernachzahlungen verzinst.
Anspruchszinsen (Umsatzsteuerzinsen) betrag seit 21.06.23 bereits 5,38 % p. a. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit 01.10.2023. Sobald die errechneten Zinsen auf Steuernachzahlungen mehr als EUR 50,- betragen, werden diese auch von der Finanzverwaltung festgesetzt. Achtung: Nicht das Einreich-, sondern das Bescheiddatum ist essenziell für die Berechnung der Anspruchszinsen.
Veranschaulichung für die Zinsfreigrenze von EUR 50,–
Nachzahlungen in EUR | Zinsenfreier Zeitraum |
5.000 | 07.12.2023 |
10.000 | 03.11.2023 |
15.000 | 22.10.2023 |
20.000 | 17.10.2023 |
25.000 | 13.10.2023 |
Bei steigender Nachzahlung verkürzt sich der zinsenfreie Raum. Die Verzinsung für allfällig Umsatzsteuernachzahlung erfolgt analog.
Zuviel vorausgezahlt – Zinsen auf Gutschriften
Wer zuviel vorausgezahlt hat, erhält aus der Veranlagung eine Gutschrift. Diese Gutschrift wird ebenso i.H.v. derzeit 5,38 % berechnet. Achtung: Auch hier gilt die EUR 50,- Grenze.
Wichtig
Sollten Ihre Unterlagen vom Kalenderjahr 2022 noch nicht bei UNS abgegeben worden sein, empfehlen wir Ihnen dies schnellstmöglich zu erledigen. Bitte bedenken Sie, auch Ihr Steuerberater braucht eine gewisse Bearbeitungszeit.
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