Anhebung der Stundungszinsen mit 1. Juli 2024

Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes – er bleibt bei 3,88 % – da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung außer Betracht bleiben.

Der gleich gebliebene Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO ab 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

Tabelle Stundungszinsen Juli 2024

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Dr. Johannes Burgstaller

Ihr RKP Ansprechpartner:

Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater

Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge