Stand: 26. April 2022

Ende April hat der Nationalrat einige Beschlüsse für das Energieentlastungspaket in Österreich veröffentlicht. Dazu wurden einige Änderungen im Einkommenssteuergesetz 1988, im Elektrizitätsabgabegesetz und im Mineralölsteuergesetz bekannt gegeben. 

Hier geben wir Ihnen eine kleine Übersicht.

Änderung im Einkommenssteuergesetz 1988:

  • Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten werden im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 die Pendlerpauschalbeträge erhöht.
  • Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht Ihnen zusätzlich ein Pendlereuro zu.

Wir berichteten hier schon vorab in einem vergangenen Blogbeitrag. Für genauere Infos lesen Sie hier nach: Zum Blogbeitrag.

Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, erhöht sich der errechnete und zurückzuerstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 somit um 60 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40 Euro.

Wenn die Einkommenssteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, und für Lohnzahlungszeiträume von Mai 2022 bis Juni 2023 noch nicht berücksichtigt wurden, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

Gesetze

Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes:

Die Abgabe beträgt für Vorgänge nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023 nun 0,001 Euro je kWh. Für Vorgänge nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023 besteht kein Vergütungsanspruch. Für Vorgänge vor diesem Zeitraum bleibt der Vergütungsanspruch aufrecht.

Gesetze

Änderung des Mineralölsteuergesetzes 2022:

Es wurde eine temporäre Agrardieselvergütung beschlossen. Für Gasöl bestimmter Unterpositionen (diese entnehmen Sie dem untenstehenden Link bei Quelle), für das die Mineralölsteuer entrichtet wurde und das in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zum Antrieb unmittelbar für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird, steht für den Zeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023 (Vergütungszeitraum) auf Antrag eine Steuerbegünstigung in Höhe von 0,07 Euro pro Liter im Wege einer pauschalen Vergütung zu.

Vergütungsberechtigt ist der Betriebsinhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die Vergütung für eine bestimmte Fläche steht jedem Betriebsinhaber zu, der im Vergütungszeitraum eine Fläche zeitlich überwiegend bewirtschaftet hat oder bewirtschaftet.

Der Antrag auf Vergütung ist für den gesamten Vergütungszeitraum bei der Agrarmarkt Austria frühestens ab 1. September 2022 und spätestens bis 31. Dezember 2023 zu stellen. Für die Ermittlung des Ausmaßes der Vergütung ist ein pauschalierter Verbrauch an Gasöl, abhängig von der Art und dem Ausmaß der bewirtschafteten Flächen, anzunehmen.

Gesetze

Fragen oder Unklarheiten?

Sie haben Fragen, wie sich diese Änderungen auf Sie und / oder Ihr Unternehmen auswirken? Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Franz Schnur

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Mag. Franz Schnur CTE

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Quelle: Dokument der Parlamentsdirektion der Republik Österreich, unterzeichnet am 26. April 2022, zum Link, Angaben ohne Gewähr

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