Ihre Erinnerung! Zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkassen müssen Sie bis spätestens 15. Februar 2021 den Jahresbeleg für 2020 erstellen und prüfen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen. Worum geht’s? Wie klappt’s?
Registrierkassen-Jahresbeleg
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt werden. Für das Jahr 2020 ist demnach – trotz Corona-Krise – bis spätestens 15. Februar 2021 für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen.
Wie funktioniert die Erstellung?
Schritt 1: Erstellung des Jahresberichts | Schritt 2: Prüfung des Jahresbeleges
Der Monatsbeleg für Dezember ist zu- gleich der Jahresbeleg und kann wie jeder andere Nullbeleg durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Eine Überprüfung kann manuell mithilfe der „BMF Belegcheck App“ vorgenommen werden. Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht notwendig.
In Ausnahmefällen – kein Internetzugang und kein Smartphone – ist auch eine manuelle Übermittlung des Jahresbelegs (Formular RK 1) möglich.
Folgen bei Versäumnis der Frist
Das Versäumen der Frist (15. Februar 2021) kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.
Fragen oder Unsicherheiten?
Allgemeine Fragen
Sie haben allgemeine Fragen zum Registrierkassen-Jahresbeleg? Dann wenden Sie sich an unsere Experten aus diesem Bereich.
Fragen zur RKP Registrierkasse
Sie haben bereits die gut durchdachte Registrierkassensoftware rza®basic.kassa von RKP? Im Zusammenhang mit dem Registrierkassen-Jahresbeleg ergeben sich dennoch fragen? Dann sind Sie hier richtig.