Stand: 21.07.2020. Bei der Auszahlung von Coronaprämien bitte warten! Diese Tage hätte eigentlich per Gesetzesänderung eine Befreiung von den Lohnnebenkosten fixiert werden sollen. Die Gesetzesnovelle verzögert sich nun allerdings um mehrere Wochen. Erfahren Sie hier mehr.


Coronaprämie: Was bisher geschah

Bereits Anfang April war gesetzlich verankert worden, dass Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden („Coronaprämien“) bis zu € 3.000,00 von der Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit sind.


Aktueller Stand: Verzögerungen der Gesetzesnovelle

Zusätzlich hätte derzeit per Gesetzesänderung eine Befreiung von den Lohnnebenkosten fixiert werden sollen. Dazu zählen:

  • Dienstgeberbeitrag zum FLAF
  • Dienstgeberzuschlag
  • Kommunalsteuer
Die Gesetzesnovelle verzögert sich nun allerdings um mehrere Wochen:

Der Bundesrat hat die vom Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung (wegen einer im selben Gesetzesantrag enthaltenen umstrittenen Änderung des Epidemiegesetzes) in die „Warteschleife“ geschickt. Das Inkrafttreten wird sich daher voraussichtlich bis in den September verzögern.


Problem: Keine rückwirkende Befreiung vorgesehen

Dies ist deswegen sehr problematisch, weil die vorgesehene Gesetzesnovelle in der aktuellen Textierung keine rückwirkende Anwendung vorsieht. Das bedeutet, dass Coronaprämien, die vor dem Inkrafttreten der FLAG- und KommStG-Änderung (voraussichtlich im September) ausbezahlt werden, DB-, DZ-, KommSt-pflichtig wären.


Unser Angebot

Führt die Coronaprämie und die derzeit geplanten / verzögerten Maßnahmen bei Ihnen in der Personalverrechnung zu Unsicherheiten oder Unklarheiten? Zögen Sie nicht und wenden Sie sich an unsere Experten:

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