Stand: 15.06.2020. Damit das Gesellschaftsleben und die Wirtschaft nach den Corona-Schutzwochen wieder bestens hochfahren, gibt es weitere Lockerungen für Gastronomie, Beherbergung und Freizeitangebote. Welche Maßnahmen ab 15. Juni und den Folgetagen/-wochen gelten, erfahren Sie hier im Überblick.

Ab 15. Juni

Lockerungen für Tourismus- und Freizeitbetriebe

  • Gastronomische Betriebe können ihre Geschäftslokale für Gäste zwischen 06.00 und 01.00 Uhr früh öffnen. Damit wird die Sperrstunde ausgeweitet. Das gilt auch für gastronomische Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben.
  • Als Besuchergruppen gelten nicht mehr maximal vier Erwachsene mit ihren minderjährigen Kindern oder Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Personen dürfen auch in Gruppen gemeinsam an einem Tisch Platz nehmen. Gruppenreservierungen sind möglich.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in folgenden Fällen verpflichtend:
    • im Öffentlichen Verkehr,
    • in Apotheken,
    • für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie, sowie
    • wenn im Dienstleistungsbereich aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Abstand von mindestens einem Meter zwischen Dienstleister und Kunde nicht eingehalten werden kann. Außer das Infektionsrisiko kann durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden.
Grenze

Ab 16. Juni

Grenzöffnung zu 31 Ländern

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger setzt sich seit Wochen für die schrittweise Grenzöffnung zu Ländern ein, die im Kampf gegen COVID-19 ähnlich erfolgreich sind, wie Österreich.

  • Seit 4. Juni ist für Reisende aus den Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien die 14-tägige Quarantäne aufgehoben.
  • Ab 16. Juni werden Österreichs Grenzen zu 31 europäischen Ländern – bis auf Schweden, Spanien, Portugal und das Vereinigte Königreich – geöffnet. Mit den schrittweisen Grenzöffnungen schafft die Bundesregierung bestmögliche Rahmenbedingungen, um den heimischen Tourismus anzukurbeln und möglichst viele Menschen wieder in Beschäftigung zu bringen.
  • Auch die Reisefreiheit zu Italien wird wiederhergestellt. Im Sinne der Eigenverantwortung wird aber nach wie vor von Reisen in die Lombardei abgeraten.
Steuern

Ab 1. Juli

Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen und Getränke

Gastronomie, Tourismus und Freizeitbranche brauchen weitere Unterstützung, um die Folgen der Corona-Krise gut zu überstehen. Um die Betriebe schnell und spürbar zu entlasten, senkt die Bundesregierung daher die Umsatzsteuer bei Speisen von 10 % auf 5 % und bei Getränken von 20 % auf 5 %.

  • Die Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % bewirkt allein in der Gastronomie ein Entlastungsvolumen von 700 Mio. Euro.
  • Die Umsatzsteuersenkung soll mit 1. Juli wirksam werden (zeitlich befristet bis Jahresende)
  • Gilt für alle Speisen und Getränke (alkoholfreie und alkoholische)
  • Erfasst sind alle gastgewerblichen Betriebe, auch Schutzhütten und Buschenschanken
Lockerung

Weitere Maßnahmen

  • Kurzarbeit & Neustartbonus
  • Präventive Corona-Tests
Kurzarbeit und Neustartbonus für Tourismus- und Gastronomiebetriebe

Die Bundesregierung setzt alle Hebel in Bewegung, um die Tourismusbranche bestmöglich beim Wiederhochfahren zu unterstützen. Ein zentrales Ziel ist, so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich wieder in Beschäftigung zu bringen.

Zusätzlich zum Wirtepaket hat die Bundesregierung nun den Neustartbonus für bisher arbeitslos gemeldete Personen beschlossen:

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im ersten Schritt noch keinen Job im vollen Ausmaß oder im bisherigen Beruf finden, wird das Gehalt vom AMS auf rund 80 Prozent des bisherigen Gehalts aufgestockt.
  • Für Betriebe ist es mit diesem Instrument leichter, entweder ihr Stammpersonal wieder aufzunehmen oder ganz neue Kräfte zu finden.
  • Der Neustartbonus soll innerhalb eines Jahres bis zu 20.000 Arbeitsplätze schaffen.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab Mitte Juni den Neustartbonus beim AMS über das eAMS-Konto oder persönlich beim AMS beantragen. Arbeitnehmer bekommen das Geld monatlich direkt vom AMS.
Start von präventiven Corona-Tests für Tourismus Mitarbeiter

Mit Wiedereröffnung der heimischen Beherbergungsbetriebe am 29. Mai fiel auch der Startschuss von Corona-Tests für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus. Ziel der Bundesregierung und der Bundesländer ist es, Tourismusbetriebe beim Wiederhochfahren zu unterstützen und Österreich als sicheres Urlaubsland zu positionieren.

Dafür sind präventive, regelmäßige und flächendeckende Corona Testungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Gästekontakt vorgesehen. Für den stufenweisen Aufbau dieses großen Projekts wurden 5 Pilotregionen auswählt: Wachau (NÖ), Wilder Kaiser (Tirol), Montafon (Vbg), Spielberg (Stmk) und Wörtherseeregion (Ktn). Anfang Juli soll das Test-System in den Vollbetrieb gehen. Im Vollbetrieb sollen rund 65.000 Testungen wöchentlich durchgeführt werden. Im Fall von positiven Testungen werden die Gesundheitsbehörden unverzüglich informiert und die Daten in die dafür vorgesehenen staatlichen Datenbanken eingespielt.

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (15.06.2020)

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