Stand: 08.06.2020. Damit durch Corona keine Lehrlingslücke entsteht, verspricht die Regierung Betrieben für jeden Lehrling, der im Zeitraum 16. März bis 31. Oktober 2020 neu eingestellt wird, einen Bonus von 2.000 €. Ab 1. Juli 2020 steht die Förderung zur Verfügung. Lesen Sie hier mehr!
Die Eckpunkte der Förderung
Mit dem Bonus in Höhe von 2.000 € gefördert wird:
- Jedes neue, betriebliche Lehrverhältnis mit Abschluss des Lehrvertrags zwischen 16. März 2020 und 31. Oktober 2020. Das heißt, es wird auch rückwirkend gezahlt.
- Übernahme eines Lehrlings im ersten Lehrjahr aus der ÜBA (Überbetriebliche Lehrausbildung) in ein Unternehmen bis inklusive 31. März 2021.
Auszahlungsmodus
- Tranche 1: 1.000 € nach Eintragung des Lehrvertrags bei der Lehrlingsstelle (hängt vom Unternehmen ab, typischerweise passiert das im Juli-September).
- Tranche 2: 1.000 € nach Absolvierung gesetzlicher Probezeit (drei Monate).
- Hinweis: Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist Tranche 1 zurückzuzahlen, um Missbrauch vorzubeugen.
Antrag
Ab 1. Juli 2020 steht die Förderung zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrags zur Verfügung. Selbstverständlich bekommen aber auch bereits übermittelte Lehrverträge (seit 16. März 2020) den Bonus. Der Antrag erfolgt bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen bzw. elektronisch über „Lehre online Service“. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite der WKO: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html
Sie benötigen Hilfe bei der Antragstellung oder haben Fragen zur Förderung? Wir sehen uns als Ihr Wegbegleiter. Melden Sie sich bei uns:
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (08.06.2020)
Bildquelle: Lehrlinge DieTex GmbH & Co. KG (RKP Business Consultants GmbH – Lukas Fröhle, 2020)