Stand: 18.03.2020. Um auch die drastischen wirtschaftlichen Folgen, welche durch die Bekämpfung von Corona hervorgerufen werden, in den Griff zu bekommen, haben die österreichischen Behörden bereits unterstützende Maßnahmen für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. So soll ein 4 Mrd. € Soforthilfepaket die Erhaltung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Unternehmen sicherstellen. Weitere Mittel und Wege werden laufend ausgearbeitet. Wir haben für Sie einen Überblick erstellt.

Aktuelle Fördermöglichkeiten

1.Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge – Stundungen
2. Steuervorauszahlungen – Stundungen

ANTRÄGE: https://www.bmf.gv.at/public/informationen/coronavirus-hilfe.html

3. Ein-Personen-Unternehmen & KMU – Haftung für Kredite

ANTRÄGE: https://www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/

  • 10 Mio. € Kredite durch Bundeshaftung (zu 80% besichert).
  • kleine und mittlere Betriebe aller Branchen, weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Abwicklung über Austria Wirtschaftsservice
4. Ein-Personen-Unternehmen & KMU – Zuschüsse

ANTRÄGE: […offen; wir halten Sie auf dem Laufenden]

  • 100 Mio. € an Direktunterstützung durch BM Finanzen (Medienankündigung!)
  • Abwicklung über Abbaumanagementgesellschaft des Bundes
5. Tourismusbetriebe – Haftung für Kredite

ANTRÄGE: https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

  • 100 Mio. € Kredite durch Bundeshaftungen (zu 80% besichert).
  • alle Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (auch Mischbetriebe)
  • Abwicklung über die Österreichische Hotel und Tourismusbank (ÖHT)
6. Kredite
  • Exportunternehmen können einen Kreditrahmen in Höhe von 10 Prozent (Großunternehmen) bzw. 15 Prozent (Klein- und Mittelunternehmen) ihres Exportumsatzes bei der OeKB beantragen. Nähere Infos: exportservices@oekb.at bzw. telefonisch: 01 531 27-2600
  • Weitere Hinweise: Kreditinstitute können unter anderem Kreditraten stunden. Sprechen Sie Ihre Hausbank darauf an, wenn Sie aktuelle Liquiditätsprobleme haben oder befürchten. Auch bei anderen laufenden Verträgen (Miete, Leasing, Versicherung, etc.) kann der Vertragspartner um Stundungen ersucht werden.

Weitere Informationen

1.Personalmaßnahmen

Was kann ich tun, wenn Mitarbeiter nicht oder nur mehr eingeschränkt eingesetzt werden können?

Die weitere Entwicklung ist ungewiss. Brechen die Aufträge/Umsätze nicht nur kurzfristig ein, sind auch die Kosten zu reduzieren. Ein Personalabbau ist nur letztes Mittel. Der nächste Aufschwung kommt und dann werden Fachkräfte wieder gebraucht.

Insourcing (ausgelagerte Dienstleistungen betriebsintern erledigen):

2. Bestätigung Schlüsselarbeitskraft

Für unverzichtbare MitarbeiterInnen in Betrieben, die aktuell zulässige Tätigkeiten nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz ausüben, empfehlen wir, eine Bestätigung auszustellen, die bei Bedarf der Polizei vorgezeigt werden kann. Klicken Sie hier.

3. Sonderbetreuungszeit für Kinder
  • Arbeitgeber soll Arbeitnehmern bis zu 3 Wochen Dienstfreistellung gewähren. Wenn der Arbeitnehmer keine Betreuungsmöglichkeit für bis 14-Jährige hat und in einem nicht-versorgungskritischem Bereich arbeitet.
  • Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Vergütung von 1/3 des bezahlten Entgelts bis zur Höchstbeitragsgrundlage
4. Initiative „Händler helfen Händler“
  • Das Ziel: Die Beschäftigung möglichst vieler Arbeiter und Angestellter aus dem Nicht-Lebensmittelhandel zu sichern, indem diese temporär, kurzzeitig, bis zum Ende der Corona-Krise im Lebensmittelhandel eingesetzt werden.
  • Interessierte Nicht-Lebensmittelhändler, die einen Teil ihrer Belegschaft temporär dafür abstellen möchten, können dies – das Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter vorausgesetzt – ab sofort über die Job-Plattform des Handelsverbandes durchführen: https://www.handelsverband.at/jobs-im-handel

Warnung!

Cyberkriminelle nutzen die aktuelle Lage aus, um Nutzern eine Schadsoftware unterzujubeln. Diese Coronavirus-Karte stiehlt Passwörter: https://www.wko.at/service/unternehmensfuehrung-finanzierung-foerderungen/coronavirus-karte-stiehlt-passwoerter.html

Unser Service

Sie haben den Überblick verloren, benötigen Hilfe bei der Antragsstellung oder haben weitere Fragen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns:

  • Wir sind rund um die Uhr per E-Mail an office@rkp.at für Sie da.
  • Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr können Sie uns zusätzlich telefonisch erreichen: 03332/6005

Quellen: WKO Wien, WKO Steiermark, Handelsverband Österreich, AMS Österreich (Zugriff: 18.03.2020)

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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