Stand: 14.03.2020. Die gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit dem Coronavirus können dazu führen, dass es – beginnend mit Mitte März 2020 – zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund wurden steuerliche Sonderregelungen ins Leben gerufen.
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des Bundesministerium für Finanzen
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