Ab 01.03.2019 stehen Gastronomen neue Förderungen durch das Land Steiermark, gemeindam mit der ÖHT zur Verfügung. Folgende Schwerpunkte wurden gesetzt:
- Übernehmer – Haftung, Zinsstütze und 10% Kostenzuschuss – Durchführung darf erst nach positiver Erledigung des Förderantrages erfolgen
- Personalunterkünfte – Haftung, Zinsstütze und 10% Kostenzuschuss – Durchführung darf erst nach positiver Erledigung des Förderantrages erfolgen
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.