FörderCall Gastronomie

Ab 01.03.2019 stehen Gastronomen neue Förderungen durch das Land Steiermark, gemeindam mit der ÖHT zur Verfügung. Folgende Schwerpunkte wurden gesetzt:

  1. Übernehmer – Haftung, Zinsstütze und 10% Kostenzuschuss – Durchführung darf erst nach positiver Erledigung des Förderantrages erfolgen
  2. Personalunterkünfte – Haftung, Zinsstütze und 10% Kostenzuschuss – Durchführung darf erst nach positiver Erledigung des Förderantrages erfolgen

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

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