Bis 7. Dezember 2023 konnten Anträge für den Energiekostenzuschuss II gestellt werden. Unternehmen, die einen Antrag gestellt haben, sollten bereits die (bedingte) Förderzusage erhalten haben. Für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 muss eine gesonderte Abrechnung auf Basis der IST-Kosten über den aws Fördermanager eingereicht werden. Dies sollte bald möglich sein.
Fristen zur Einreichung
Die allgemeine Frist für die Einreichung der Abrechnung des Energiekostenzuschuss II läuft vom 15. Februar bis 6. Juni 2024. Den tatsächlich für Ihr Unternehmen geltenden Abrechnungszeitraum erhalten Sie gesondert von der aws. Die Frist wird in der Regel kürzer sein – beachten Sie bitte das Schreiben der aws.
Einreichung der Abrechnung
Pro Förderungswerber kann im Abrechnungszeitraum nur eine Abrechnung eingebracht werden. Diese darf ausschließlich die Förderungsperiode 2 umfassen. Für die Abrechnung ist, wie bereits bei der Antragstellung, die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Bilanzbuchhalters notwendig. Beachten Sie auch, dass die Abrechnung nach der Einreichung nicht mehr bearbeitet bzw. abgeändert werden kann.
Einhaltung der Verpflichtungen
Das förderungswerbende Unternehmen hat sich zu verpflichten, ab erstmaliger Veröffentlichung der Förderrichtlinie, keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer für das laufende Geschäftsjahr, in Höhe von mehr als 50 % ihrer Bonuszahlungen für das Geschäftsjahr 2021, auszuzahlen. Bereits zuvor ausgezahlte oder gewährte Bonusauszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer für das laufende Geschäftsjahr sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Ebenfalls sind förderungswerbende Unternehmen verpflichtet, die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen an Eigentümer im Zeitraum vom 20. November 2023 bis zum 20. April 2024 zu unterlassen. Bis 20. Juni 2024 sind Gewinnausschüttungen an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen.
Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen!
Ihre RKP Ansprechpartner zum Energiekostenzuschuss 2:
Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter
Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at
Dr. Johannes Burgstaller
Steuerberater
Telefon: +43 3332 / 6005-724
E-Mail: j.burgstaller@rkp.at
Quelle: AWS, 2024