Laut einer Pressemeldung des Bundesministers für Finanzen ist eine Verlängerung der abgabenfreien Teuerungsprämie für 2024 möglich, sofern dieser Wunsch seitens der Sozialpartner besteht.
Konkret ist geplant, dass Teuerungsprämien im Jahr 2024 bis zu € 3.000.- pro Arbeitnehmer abgabenfrei bleiben sollen. Dies allerdings nur, wenn der gesamte Betrag auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Hierbei ist unklar, ob als lohngestaltende Vorschrift lediglich der Kollektivvertrag bzw. dessen „Surrogate“ (KV-Satzungen oder Mindestlohntarife des Bundeseinigungsamts) zählen, oder ob z.B. auch die innerbetriebliche Gewährung an alle Arbeitnehmer oder an sachlich abgrenzbare Arbeitnehmergruppen ausreichend ist.
Noch gibt es keinen konkreten Gesetzesentwurf, weshalb aktuell keine verlässliche Aussage, ob die Regelung auch wirklich zustande kommt, möglich ist. Erwartet wird eine Entscheidung in den nächsten Wochen.
Quelle: https://www.vorlagenportal.at/
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