Für zahlreiche Unternehmen ist die frühzeitige Information über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte des nächsten Jahres u.a. für die Planung bezüglich Personalkosten interessant. Nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten voraussichtlich im Kalenderjahr 2024 (Endgültige Bestätigung seitens der Österreichischen Gesundheitskasse und Kundmachung im Bundesgesetzblatt noch ausständig):
Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66
Höchstbeitragsgrundlage:
- monatlich: € 6.060,00
- täglich: € 202,00
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: € 12.120,00
- Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 7.070,00
Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:
- bis € 1.951,00: 0 %
- über € 1.951,00 bis € 2.128,00: 1 %
- über € 2.128,00 bis € 2.306,00: 2 % (Lehrlinge 1,2 %)
- über € 2.306,00: 3 % (Lehrlinge 1,2 %)
E-Card-Service-Entgelt: € 13,80 (Stichtag 15.11.2024)
Quelle: https://www.vorlagenportal.at/
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