Energiekostenpauschale für Klein- und Kleinstunternehmen: Jetzt Vorabprüfung durchführen!

Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten. Es handelt sich um eine Pauschalförderung in der Höhe von 110 bis 2.475 Euro, abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro. Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Tipp

Seit 17. April kann eine Vorabprüfung durchgeführt werden, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllt. Für die Antragstellung über das Unternehmensserviceportal (voraussichtlich ab 17. Mai) benötigen Sie:

  • die Austria ID / Bürgerkarte und
  • einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

Fragen oder Unklarheiten?

Sollten Sie Fragen zur Antragstellung oder zu den einzelnen Voraussetzungen haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir informieren und unterstützen Sie gerne!

Franz Schnur

Ihr RKP Ansprechpartner:

Mag. Franz Schnur CTE
Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter

Telefon: +43 3332 / 6005-0
E-Mail: f.schnur@rkp.at

Quelle: WKO NÖ, 2023

Kontakt

8230 Hartberg,
Schildbach 111
Tel.: +433332/6005
Fax: +433332/6005-150
Mail: office@rkp.at

1010 Wien,
Herrengasse 6-8/1/31
Tel.: +431/2266006
Fax: +431/2266006-181
Mail: office@rkp.at

Kategorien

Ähnliche Beiträge