Die allgemeine Frist für die Einreichung der Abrechnung des Energiekostenzuschuss II für die Förderungsperiode 2 mit Förderzeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 beginnt nicht wie geplant mit heute, 15.02.2024, sondern startet erst nach Ostern. Laut aktuellen Informationen der aws wird die Einreichung der Abrechnung voraussichtlich ab Anfang April möglich sein. Die antragstellenden Unternehmen...Mehr erfahren