Mit dem Abänderungsantrag zum Start-Up-Förderungsgesetz wurde anstelle der bisherigen Teuerungsprämie eine Mitarbeiterprämie eingeführt. Arbeitgeber können im Jahr 2024 Zulagen und Bonuszahlungen in einer Höhe von bis zu 3.000 € steuerfrei gewähren, sofern der gesamte Betrag von bis zu 3.000 € aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder Z6 EStG geleistet...Mehr erfahren
Das Jahr 2024 hat einige Neuerungen in der Personalverrechnung und im Arbeitsrecht mit sich gebracht. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie zusammengefasst. Steuerbegünstigungen von Überstunden-Zuschlägen und SEG-Zulagen werden ausgeweitet Ab dem Kalenderjahr 2024 ist der monatliche Freibetrag für maximal zehn fünfzigprozentige Überstundenzuschläge von 86 € auf 120 € erhöht. Außerdem ist eine begünstige...Mehr erfahren