Vorab dürfen wir Sie nochmal darauf hinweisen, dass die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 2 noch bis 02.11. möglich ist. Die Voranmeldung ist für eine anschließende Antragstellung unbedingt erforderlich. Nähere Details entnehmen Sie bitte unserem Beitrag. Gegenüber dem EKZ 1 gibt es 2 wesentliche Neuerungen: In Stufe 1 und 2 entfällt das Kriterium der Energieintensität von 3%....Mehr erfahren