Auch dieses Jahr werden wieder Zinsen auf Steuernachzahlungen resultierend aus der Veranlagung der Steuererklärungen 2022 festgeschrieben. Achtung: Es werden erstmals auch Umsatzsteuernachzahlungen verzinst. Anspruchszinsen (Umsatzsteuerzinsen) betrag seit 21.06.23 bereits 5,38 % p. a. Die Berechnung der Zinsen beginnt mit 01.10.2023. Sobald die errechneten Zinsen auf Steuernachzahlungen mehr als EUR 50,- betragen, werden diese auch von der Finanzverwaltung...Mehr erfahren
Für zahlreiche Unternehmen ist die frühzeitige Information über die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte des nächsten Jahres u.a. für die Planung bezüglich Personalkosten interessant. Nachfolgende Sozialversicherungswerte gelten voraussichtlich im Kalenderjahr 2024 (Endgültige Bestätigung seitens der Österreichischen Gesundheitskasse und Kundmachung im Bundesgesetzblatt noch ausständig): Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 518,44Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 777,66Höchstbeitragsgrundlage: monatlich: € 6.060,00 täglich: €...Mehr erfahren