Mit der Abschaffung der „kalten Progression“ wurde nunmehr einer langjährigen Forderung Rechnung getragen. Im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses („Teuerungs-Entlastungspaket Teil II“) sind nun – als Regierungsvorlage Stand Mitte September 2022 – weitere Details bekannt geworden, welche Auswirkungen sich konkret im Jahr 2023 ergeben. Generell gilt, dass 2/3 der Inflationsrate automatisch angepasst werden und das verbleibende Drittel...Mehr erfahren