Stand: 27.09.2021 Mit 01. Oktober 2021 kommt es zu einer gesetzlichen Angleichung der Arbeiter-Kündigungsfristen an die bereits bestehenden Regelungen für Angestellte. Somit ist ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich auch bei Arbeitern eine gestaffelte Kündigungsfrist von sechs Wochen bis zu fünf Monaten zum Quartalsende einzuhalten. Als Kündigungstermin kann der 15. oder der Monatsletzte im Arbeitsvertrag vereinbart werden....Mehr erfahren