Stand: 26.07.2021. Für Weiterbildungen während der Kurzarbeit steht ein attraktives Förderangebot zur Verfügung. Betriebe erhalten die Personalkosten für Weiterbildungen, die während der Ausfallzeit stattfinden, über die Kurzarbeitsbeihilfe ersetzt. Der Fördersatz bei den Kosten der Aus- und Weiterbildungskurse wird in der Phase 5 von 60 % auf 75 % aufgestockt. Erfahren Sie mehr! Schulungskostenbeihilfe im Überblick 1.Wer...Mehr erfahren