Stand: 26.05.2021. Achtung Frist! Die bis 28. Februar 2021 beantragte COVID-19-Investitionsprämie fördert bekanntlich unternehmerische Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Um sie tatsächlich auch lukrieren zu können, muss der Investitionsbeginn durch „erste Maßnahmen“ nach der geänderten Gesetzesbestimmung nunmehr bis spätestens 31. Mai 2021 erfolgen. Erfahren Sie mehr! Die Investitionsprämie im Überblick Die Investitionsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit 7...Mehr erfahren